Kein Gehalt da Fahrerkarte nicht ausgelesen wurde?
Hallo in die Runde. Ich habe einen mehr oder weniger großen Streit mit meinem , jetzt aktuell, ehemaligen Arbeitgeber. NAch einem Arbeitsunfall vom 04.04. hat er mich am 13.04 fristlos entlassen. Heute bekomme ich einem mail in der steht das er mir leider kein Gehalt auszahlen kann da er meine Stunden ( 01.04.2022 ) nicht hat und ich ihm die KArte nicht vorleget habe. Bin aktuell immer noch im Krankenstand und werde es voraussichtlich auch den ganzen Mai noch sein.
2 Antworten
Als erstes würde ich sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Der erklärt ihnen dann was Sie abrechnen können. Du hast doch Grundgehalt das kann er abrechnen. Die Fahrerkarte sagt doch nur über deine lenk und Standzeiten aus. Geh zum Anwalt alleine erreichst du da wenig. Da sich die Frage stellt ob er dir in der Krankheit do einfach kündigen kann.
- Hast Du Kündigungsschutzklage erhoben?
- die Arbeitsstunden vom 01. 04. musst Du ihm schon mitteilen, gibt es denn die Karte?
- Der Rest läuft ja dann über Lohnfortzahlung.
Danke für die Antwort.
- Kündigungsschutzklage ist beim Anwalt in Arbeit ( er war krank, deshalb etwas längere Bearbeitungszeit)
- Arbeitsstunden vom 01.04.2022 hat der AG
- Fahrerkarte ist, so wie vorgeschrieben, bei mir zuhause. Ich bin seit meinem Unfall weder für meinen AG als auch für jemand anders nicht gefahren.Sobald ich wieder fit bin kann er die Daten gerne auslesen. Bin nur nicht bereit mich 50 km zur Firma fahren zu lassen nur um die Karte auszulesen. Meine Frage ist halt ob die Firma das im Krankenstand nach Arbeitsunfall fordern darf