Kein Gehalt da Fahrerkarte nicht ausgelesen wurde?

2 Antworten

Als erstes würde ich sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten. Der erklärt ihnen dann was Sie abrechnen können. Du hast doch Grundgehalt das kann er abrechnen. Die Fahrerkarte sagt doch nur über deine lenk und Standzeiten aus. Geh zum Anwalt alleine erreichst du da wenig. Da sich die Frage stellt ob er dir in der Krankheit do einfach kündigen kann.

  1. Hast Du Kündigungsschutzklage erhoben?
  2. die Arbeitsstunden vom 01. 04. musst Du ihm schon mitteilen, gibt es denn die Karte?
  3. Der Rest läuft ja dann über Lohnfortzahlung.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hardy67 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 17:00

Danke für die Antwort.

  1. Kündigungsschutzklage ist beim Anwalt in Arbeit ( er war krank, deshalb etwas längere Bearbeitungszeit)
  2. Arbeitsstunden vom 01.04.2022 hat der AG
  3. Fahrerkarte ist, so wie vorgeschrieben, bei mir zuhause. Ich bin seit meinem Unfall weder für meinen AG als auch für jemand anders nicht gefahren.Sobald ich wieder fit bin kann er die Daten gerne auslesen. Bin nur nicht bereit mich 50 km zur Firma fahren zu lassen nur um die Karte auszulesen. Meine Frage ist halt ob die Firma das im Krankenstand nach Arbeitsunfall fordern darf