Gehalt zum vierten Werktag des folgemonats?

1 Antwort

Samstag ist ein Werktag, aber kein Bankarbeitstag.

Wenn Dein Arbeitsvertrag sagt, die Zahlung erfolgt am vierten Werktag des Monats und Du arbeitest Samstags, dann muß spätestens am vierten Werktag des Monats das Gehalt auf dem Konto sein. Ist der rechnerisch ermittelte Tag also kein Bankarbeitstag, muss das Geld am vorangehenden Bankarbeitstag bereits auf Deinem Konto verbucht werden. Deine Rechnung ist aus meiner Sicht korrekt, sofern es im Arbeitsvertrag keine Festlegung auf Werktage von Mo bis Fr gibt.

In Zeiten von SEPA kann man sich auch nicht mehr mit unterschiedlichen Banklaufzeiten für eine Überweisung herausreden. Das dauert maximal einen Bankarbeitstag. Also kann eine Gehaltsüberweisung am Montag stattfinden, um vertragsgemäß am Dienstag einzutreffen. Das ist planbar.

Da vielen Banken inzwischen jedoch schneller sind und sogar taggleich Überweisungen erhalten, bekomme ich beispielsweise mein Gehalt immer am vorletzten Bankarbeitstag eines Monats. Würde meine Bank die SEPA-Laufzeit voll ausnutzen, dann wäre das Geld am Ultimo, dem vertragsmäßig zugesicherten Tag des Erhalts, auf dem Konto.


chriskay 
Beitragsersteller
 05.10.2021, 07:45

OK gut zu wissen ,so wäre nämlich auch m in Wissenstand. Ich hab jedoch zwei verschiedene Antworten von meinem Chef erhalten. Bevor das erste Gehalt kam sagte er es wird immer am vierten Werktag überwiesen. im September schrieb mein Chef als ich fragte, dass Samstag kein Bankarbeitstag wäre und die Zahlungen somit am Montag in der nächsten Woche rausgingen. Schon leicht ne Verarschung. Muss später Mal den Arbeitsvertrag rauskramen . Echt mies.

gandalf94305  05.10.2021, 07:56
@chriskay

Wann das Geld überwiesen wird, spielt für Dich keine Rolle. Dein Arbeitsvertrag sagt normalerweise, wann das Geld auf Deinem Konto sein muss.

wilees  05.10.2021, 09:30
@chriskay
Bevor das erste Gehalt kam sagte er es wird immer am vierten Werktag überwiesen. im September schrieb mein Chef als ich fragte, dass Samstag kein Bankarbeitstag wäre und die Zahlungen somit am Montag in der nächsten Woche rausgingen.

Inhaltlich - vom Ablauf her sind beide Aussagen fast "deckungsgleich" .... denn Aussage A ..... wird am 4. Werktag überwiesen bedeutet - nach meiner Auffassung - Überweisung wird am 4. Werktag veranlasst. Und mit der Lohnzahlung für September wäre Dein AG dann sogar "überpünktlich" - denn selbst wenn man den Samstag als Werktag wertet müsste er nach dieser Aussage die Gehaltsüberweisung erst heute veranlassen.

Insgesamt ist bei vielen Arbeitgebern leider die Unsitte eingerissen Gehaltszahlungen erst nach Ultimo - häufig sogar erst zum 15. des Folgemonats - zu veranlassen. Rechtlich steht dem - soweit es keine anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen gibt - nichts entgegen.