Gehalt nach erfolgreicher Abschlussprüfung?

4 Antworten

Wenn du nachdem 16.07.2021 (Ende des Ausbildungsverhältnisses) noch mit Wissen deines Arbeitgebers weiter gearbeitet hast, wurde dadurch automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet (§ 24 BBiG). Arbeitslohn dürfte ab diesem Zeitpunkt analog zu dem anderer Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation und Betriebszugehörigkeit anzusetzen sein, sofern nichts anderes durch Tarifvertrag o.ä. vereinbart ist (§ 612 Abs. 2 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Was sagt denn dein Ausbildungsvertrag dazu? Meistens endet der mit der Prüfung.

Wenn du für die Zeit danach keinen neuen Arbeitsvertrag hast dann erübrigt sich die Frage. Dann solltest du dich arbeitssuchend melden.

Nach Abschluss Deiner Ausbildung - ein Auszubildendenvertrag endet mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, ist soweit eine Weiterbeschäftigung erfolgt ab dann "Facharbeiterlohn" zu bezahlen.


Lol123 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 09:22

Danke für die schnelle Antwort. Also bin ich doch im Recht nachdem was dort im Artikel angegeben wird. Was kann ich machen wenn er mir wirklich nur das Azubi Gehalt bezahlt?

GrafRotz  29.07.2021, 09:32
@Lol123

Vielleicht zeigst du ihm einfach den Link. Er kann sich auch auf "Haufe" dazu belesen. Auch würde ich das Ganze schriftlich festhalten. Mag sein, dass du dann die Kündigung bekommst, aber wenn es schon so anfängt, wird es meist nicht besser...ausserdem: wer bearbeitet dort die Löhne und Gehälter? Da würde ich mich auch hinwenden.

Lol123 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 09:36
@GrafRotz

Ja. Ich habe heute meine Mutter kontaktiert damit. Die arbeitet in der IHK. Und sie sagt das gleiche wie wir. Es ist Gesetz das der Ausbildungsbetrieb ab dem Zeitpunkt wo die Prüfung bestanden wurde das normale Gehalt weiterzahlt. Ich bin sowieso auf der Suche nach einer neuen Stelle. Aber trotzdem las ich mir das nicht gefallen.

Lol123 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 15:34
@Tina34

Hallo. Kurzer Nachtrag. Ich weiß jetzt wirklich nicht mehr was ich machen soll. Ich hab am 16.07 wie bereits angegeben meine mündliche Prüfung bestanden. Somit endet an diesem Tag mein Arbeitsvertrag. Aber mein Chef sagt, er hätte mit dem zuständigen telefoniert und der ist der Meinung dass mein Azubi-Verhältnis ende des Monats endet. Fakt ist ich bekomme für den ganzen Monat nur das Azubi-Gehalt, obwohl ich doch seit 16.07 ausgelernt habe.

GrafRotz  29.07.2021, 16:23
@Lol123

Wer soll denn der Zuständige sein? Hier nochmals zum Nachlesen mit Paragraph:

Zitat:

"Die Dauer deiner Ausbildungszeit ist in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Deine Ausbildung endet entweder mit Ablauf der Ausbildungszeit (§ 21 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz) oder mit bestandener Abschlussprüfung (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz), wenn dir die Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss vorliegen (am Tag deiner mündlichen Prüfung wird dir mitgeteilt, ob du bestanden hast oder nicht). Wenn du also vor Ablauf deiner Ausbildungszeit die Abschlussprüfung bestehst und das Ergebnis mitgeteilt bekommst, ist deine Ausbildung und damit deine Anstellung im Betrieb automatisch beendet."

Lol123 
Beitragsersteller
 29.07.2021, 16:43
@GrafRotz

Angeblich soll der zuständige eine Steuerkanzlei sein?? Aber die erkundigt sich doch selbst bei der IHK? Das Problem ist das, dass mein Azubi-Gehalt deutlich weniger ist, als wenn ich teils Azubi teils Gesellengehalt bekommen würde.

Tina34  29.07.2021, 17:10
@Lol123

Ruf doch einfach selber noch mal die zuständige IHK an