13. Monatsgehalt, wenn man nicht das ganze Jahr angestellt war?

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Ich kenne das so, dass solche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ...) erst NACH der Probezeit, also erst nach frühestens 6 Monaten erstmals bezahlt werden. Im einzelfall gelten aber:

  • Arbeistvertrag
  • Betriebsvereinbarungen
  • Tarifrahmenverträge
  • freiwilige Zahlungend des Arbeitgebers

welche zu untersuchen wären. Gehe aber mal davon aus, dass Du während der Einarbeitungs und Probezeit keine Sondervergütungen bekommen wirst.

  • sieh in Deinem Vertrag nach, was darin steht.

  • Wenn das dort nciht erwähnt ist, dann im Tarifvertrag

Wenn in beiden ncihts drin steht, dann gibt es nichts, ausser der Arbeitgeber zahlt freiwillig.

Eventuell kann man sich auf eine allgemeine Übrung im Unternehmen berufen, wenn seit einigen Jahren entsprechend verfahren wird.