Ich gehe im Oktober 2017in Rente, habe ich da Anspruch auf das tariflich festgelegte 13. Gehalt, wenigstens anteilmäßig, gezahlt wird mit dem Novembergehalt?
3 Antworten
In vielen Betrieben wird es so gehandhabt, dass diese - wenn auch tariflich festgesetzte Sonderzahlung - nur denen zusteht, die am 01.12. des Jahres noch zu den Beschäftigten gehören.
Das würde also für Dich bedeuten, dass Du leider leer ausgehen wirst.
Im öffentlichen Dienst ist es jedenfalls der Fall.
Siehe hier:
Es geht hier um das altersbedingte Ausscheiden wegen Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Die Tarifverträge sehen in der Regel vor, dass dem ausscheidenden Mitarbeiter anteilmäßig die sog. Jahressonderzahlung zusteht. Zumeist findet sich das in den sog. Manteltarifverträgen.
Die Mitarbeitervertretung oder der Betriebsrat können darüber Auskunft geben - und wenn es in der Firma keinen gibt, kann man sich bei der zuständigen Gewerkschaft erkundigen.
Schaue in Deinen Arbeitsvertrag und Deinen Tarifvertrag. Wird dort die Sonderzahlung an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis gekoppelt, dann bekommst dieses anteilig.
Ein Anruf bei der Personalabteilung verschafft Dir Gewißheit