Welche Versicherung bietet für ein Haus in Deutschland eine Versicherung an, wenn der Eigentümerwohnsitz in der Schweiz ist?

Ich habe für das Haus in Deutschland bei der Zurich Insurance Niederlassung in Deutschland eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Jahrelang musste ich die Rechnung immer im Dezember in Deutschland beim Haus im Briefkasten holen. Die Mieter sollten mir 2023 mitteilen, wenn ein Kuvert der Zürich angekommen ist. Zufällig war das Haus mit Mietern für vorübergehenden Gebrauch belegt im Dezember.

Da nichts kam und ich keinen 2. Briefkastenschlüssel habe (das Schlüsselhersteller-Geschäft konnte keinen 2. Schlüssel anfertigen) kam ich nicht zum Briefkasten und die Mieter waren offenbar über die Festtage nach Österreich (ihr zu Hause) verreist. Deshalb schrieb ich ein Mail an die Zurich und bekam einen online-Zugang zu meinem Konto. Rechnung heruntergeladen und bezahlt. Gleichzeitig verlangte ich zukünftige Rechnungen per Mail.

Nun bekam ich einen Brief die Zurich schreibt: Im Falle der Verlegung Ihres ständigen Wohnsitzes ins Ausland ist es der Zurich Niederlassung für Deutschland leider nicht möglich den Vertrag fortzuführen.

An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass wir angehalten sind, den Vertrag bedingungsgemäss aufzuheben bzw. fristgerecht zu kündigen.

Ich bin nie in Deutschland gewohnt, sondern von Geburt an Schweizerin und in der Schweiz wohnhaft. Der zuständige Vertreter der Zurich meinte ich solle einfach angeben ich sei nur vorübergehend im Ausland. (Bei diesem Vertreter habe ich die Versicherung abgeschlossen).

Das ist nicht in meinem Sinn, wenn irgend etwas passiert, kann die Versicherung Regress nehmen wegen nicht ehrlichen Angaben.

Es muss doch möglich sein ein in Deutschland stehendes Haus zu versichern, auch wenn ich als Eigentümerin in der Schweiz wohnhaft bin. Kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, die mir für die Immobilie in D eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschliessen kann? Online-Anfragen habe ich ausprobiert, die Systeme scheitern überall mit meiner 4 stelligen Schweizer Postleitzahl. Danke für Eure Hilfe ich hoffe, es sind nicht alle Versicherungen so kompliziert.

Immobilien, Mietrecht, Rechte, Versicherung
Fitnessstudio-Vertrag ohne Unterschrift?

Moin,

Kurzfassung des Problems:

Ich habe im Fitnessstudio Holmes Place mit einem Fitnesstrainer einen mündlichen Vertrag mündlichen Vertrag vereinbart (wenn man den so nennen kann). Er hat mir gesagt das ich bis zum 31. März Zeit habe zu entscheiden ob ich den möchte im Vertrag hieß es ich kann einen U25- Flex Angebot bekommen und meine Mama noch werben so dass wir einen Beitrag zahlen für zwei Personen ca 65€ insgesamt

nachdem ich einige Tage später im Fitness Center war war plötzlich ein anderer Fitnesstrainer da er hat mir mündlich ganz andere Vertragskonditionen genannt ich hab ihn noch mal darauf hingewiesen dass mit dem anderen Fitnesstrainer quasi anders gesprochen wurde dementsprechend sagte er mir er das mit ihm abklären wird sprich Fitnesstrainer zwei mit Fitnesstrainer eins und mir per E-Mail die Vertragsunterlagen zukommen lassen gemacht getan bekam ich völlig überteuerte Vertragskonditionen per E-Mail zugeschickt mit der Bitte dass meine Mama und ich im Fitness Center erscheinen sollen und diese unterschreiben müssen.

oh nun habe ich Ihnen mehrere E-Mails gesendet und darauf hingewiesen dass ich den Vertrag nicht zustimmen kann um Stornierung gebeten doch es kam nie eine Rückmeldung auch bei telefonischen Versuchen wurde mein Anliegen nicht geklärt und man hat mir gesagt das ich von dem Vertrag nicht mehr kündigen kann obwohl noch kein Monat vergangen ist und ich gar nichts unterschrieben habe nun ist meine Frage wie sieht das für mich rechtlich aus und was kann ich da tun schließlich wurde nichts unterschrieben und der Vertrag entspricht nicht der mündlichen Vereinbarung mir wurde schon mehrere E-Mails zugesandt dass ich über 100 € bezahlen muss für die Mitgliedsbeiträge und dazu kamen noch Drohungen mit rechtlichen Schritten. Was kann ich jetzt tun?

sorry für die Rechtschreibung und Grammatik, hab alles per Spracheingabe aufgeschrieben

Kündigungsrecht, Rechte, Vertragsrecht
Falsches Sofa vom Möbelhaus abgeholt, Möbelhaus verweigert eine Lieferung?

Hallo Zusammen,

Ich brauche dringend eine Rechtsberatung,

Für den Umzug in einer neuen Wohnung habe ich vor circa 3 Wochen ein Sofa bei einem Möbelhaus (Poco) gekauft und musste es nach einigen Tagen abholen. Bei dem Kauf wurde da meine aktuelle Adresse im Haus-System vom Verkäufer erfasst.

Am Abholungstag, wo ich ein Transporter gemietet, die Ware vom Lager abgeholt und mithilfe von 4 Leute diese ins 3-Stock hochgetragen habe, musste ich mich beim Entpacken überraschen dass ich ein falsches Sofa erhalten habe.

Ich habe mich direkt am Tag danach bei zwei Verkäufern in der Filiale beschwert. Die beiden haben mir mitgeteilt, dass sie einen Auftrag an die Spedition weiterleiten, um mir das richtige Sofa nach Hause zu liefern und im Anschluss das falsche zurückzuholen.

In diesem Moment habe ich einem der beiden Verkäufer "mündlich" darauf hingewiesen , dass das Sofa an meiner neuen Wohnung in einer anderen Stadt zu liefern ist.

Ein paar Tage danach hatte ich einen Anruf von einer Speditionsfirma, wo wir einen Liefertermin ausgemacht haben.

Und genau hier hat das Problem angefangen. Das Sofa wurde an dem ausgemachten Termin an die alte Adresse von mir geliefert. Bei einem Gespräch mit den Verkäufern, wurde mir gesagt, dass diese Adresse im System eingetragen ist und gilt automatisch als Lieferadresse. Wobei es wurde bei den vorherigen Gesprächen mit den Verkäufern nie konkret nach der tatsächlichen Lieferdresse gefragt.

Nach tagelang Anrufversuche konnte ich endlich mit dem Abteilungsleiter reden und die ganze Situation erklären, wo er mir versprochen hat, die Sache mit den zuständigen Verkäufern zu klären und sich dann bei mir im Anschluss zurückmelden.

Mit ihm hatte ich heute noch ein Gespräch gehabt, wo er mir folgendes gesagt hat:

"Meine Kollegen haben mir mitgeteilt, dass Sie gar nicht erwähnt haben, dass das Sofa an Ihre neuen Adresse geliefert sein soll. Wir haben dann automatisch die Ware an der Adresse geleifert, die bei uns im System eingetragen ist. Als Lösung für das Problem kann ich Ihnen folgendes anbieten :

Sie kümmern Sich selbst um den Transport des falschen Sofa bei Ihnen zuhause in unserem Lager sowie die Abholung des richtigen Sofas und wir erstatten Ihnen einen Betrag von 50 Euro"

Ich habe Ihm erklärt, dass die neue Anmietung eines Transporters mit einem Fahrer, und das Fahren einer Strecke von Insgesamt 150 Km mir definitiv mehr als 50 Euro kosten würde (Dies könnte schon bis 200 Euro insgesamt kosten). Wir kamen am Ende leider zu keiner Lösung.

Was würdet ihr in diesem Fall empfehlen ? Welche Rechte bzw. Pflichten hätte ich bzw. das Möbelhaus in diesem Fall.

Danke im Voraus für euere Meinungen.

Recht, Rechte, Rechtsschutzversicherung, Verkauf, Kauf, Lieferung
Rechte als Teileigentümer in einer Hofgemeinschaft?

Wir wohnen in einer Hofgemeinschaft in Rheinland-Pfalz. Jeder Teileigentümer dieser Hofgemeinschaft (4 Familien) besitzen auf dem Hof ein Haus bzw. in unserem Fall haben wir eine ausgebaute Scheune zu Wohnzwecken gekauft.

Damit wir mehr Licht in unserer Küche gewährleisten können, haben wir unser rechtes Scheunentor auf unserer rechten Hausseite um 70cm geöffnet. Das Scheunentor grenzt kurz vor unserer Hausflucht. Unsere Nachbarin fühlt sich nun sehr eingeschränkt, da sie laut ihrer Aussage nun nicht mehr zum Haus kommt. Allerdings hat sie exklusiv eine gemauerte Rasenfläche mit Meerschweinchen-Stall, Gartenutensilien, Pflanzen, Grill usw. vollgestellt, so dass unsere Nachbarin sich ihren Weg zu ihrem Haus selber versperrt. Dieser Rasen gehört eigentlich der Hofgemeinschaft, doch kein Nachbar und auch wir nutzen diese gemauerte Fläche vor ihrem Haus, da sie diese Fläche exklusiv für sich beansprucht.

Allerdings gehört die Rasenfläche zur gemeinschaftlichen Nutzung, doch sie weigert sich über den Rasen Zugang zu ihrem Haus zu schaffen und behaart auf das Wegerecht, was nicht existiert, neben unserem Scheunentor. Jedoch ist auch dieser schmale Weg mit ihren Pflanzentöpfen, Wassertopf, Stühle und Tisch von ihr selbst belagert.

Mittlerweile hat unsere Nachbarin einen Anwalt bemüht, der wohl behauptet, dass die Chance einer Rechtsprechung 50:50 stehen.

Eine vernünftige Unterhaltung bzw. Klärung ist mit dieser Frau nicht möglich.

Recht, Rechte
Sichtschutz - Erlaubnis wegen Belästigung?

(es wird lang, tut mir leid.. hoffe ihr lest es trotzdem durch🥺)

Hey :)

ich bin vor einem Jahr in ein Haus bzw. Wohnung eingezogen, das Anfang letzten Jahres fertiggestellt wurde. Die Mieter hier, haben einen großen „Garten“, wo jeder Mieter des EGs seine Terrasse sozusagen hat. Grünfläche gehört nicht mehr zur Wohnung. Nun, die Terrasse schaut zur Straße, das nahm ich vorm unterschreiben in Kauf.

ich habe allerdings ein Problem, womit ich niemals vor Einzug gerechnet hätte. Ich werde jeden Tag von fremden mindestens 12 mal belästigt.. 4 davon (immer verschiedene) kommen direkt auf meine Terrasse, klopfen an meine Türen, um mein Kater zu „betrachten“.. Die restlichen 8 sind fremde die mind. 5 Minuten gaffen. Das ist so unglaublich belastend für mich, denn ich leide sowieso unter psychischen Erkrankungen. Ich habe deshalb immer meine Jalousien unten, da ich vor Angst schon dissoziiere (bin in Behandlung keine Sorge:). Damit mein Kater die Außenwelt betrachten kann, lass ich ihm was frei..

Mehrere Nachbarn hier haben schon ca. 110cm hohe Umzäunungen mit Sichtschutz angebracht. Ich hatte letztes Jahr der Baugesellschaft per Mail nachgefragt, ob und wie es erlaubt ist.. ohne das Haus zu beschädigen bzw. nicht zu bohren, darf man es. Ich möchte die Erlaubnis gerne schriftlich haben..

leider denke sehr negativ und gehe immer vom schlimmsten aus. Deshalb sagen wir mal, aus irgendeinem Grund wird es nicht erlaubt. Hätte ich trotzdem recht dazu, weil ich Tag täglich belästigt werde?

Dankeschön falls ihr es bis hierher geschafft habt 😬😊

Hier die Terrasse

Bild zum Beitrag
Anwalt, Bauen, Garten, Handwerker, Mieter, Mietrecht, Recht, Rechte, vermieter, Vermietung., Genehmigung, Nachbarn, Belästigung
Heizung kaputt. Monteur kann erst im Januar kommen. Wer zahlt die hohen zusätzlichen Stromkosten für Heizung im Notbetrieb?

Guten Abend,

unsere Heizung ist ausgefallen. Es ist eine hochmoderne Luft-Wasser-Wärmepumpe. Sie ist 3 Jahre alt.

Es ist schon der 2. Winter in dem sie ausfällt. Die Firma, von der wir die Heizung bezogen haben, wurde sofort über den Ausfall telefonisch informiert. Man sagte uns, ein Techniker könnte frühestens im Januar kommen und wir sollen die Heizung in den Notbetrieb versetzen.

Im Notbetrieb haben wir einen Stromverbrauch von ca 100kWh pro Tag!!! Wir hatten vorletzten Winter schon einmal einen Heizungsausfall. Da war die Heizung gerade mal 1 Jahr alt. Im Dezember wurde das Problem gemeldet, im Februar war der Heizungsmonteur da und tauschte eine defekte Platine. 3 Monate lief die Heizung im Notbetrieb. Wir hatten eine Stromnachzahlung von 3.000€.

Meine Frage ist: Wer zahlt jetzt die zusätzlichen extrem hohen Stromkosten für den Notbetrieb der Heizung?

Der Ausfall einer Heizung ist ja ein Notfall. Der Kundendienst der Heizungsfirma begründete aber den späten Termin im Januar mit den Worten „Wartungstermine“ hätten Vorrang. Und davon hätten sie momentan so viele, man könne nicht früher zu uns kommen. Wir haben aber noch Gewährleistung auf die Heizung.

Durch Corona, Kurzarbeit und Co haben wir extreme finanzielle Einbußen. Wir können uns eine erneute hohe Stromnachzahlung einfach nicht leisten. Wir sind gelinde gesagt bald pleite. Alle Rücklagen sind aufgebraucht.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

LG Susanne

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Hochzeitslocation storniert, und nun?

Hallo ihr Lieben,

Mein Freund und ich wollen nächsten Juli heiraten, wir hatten uns eine traumhafte Location ausgesucht und ich habe dummerweise zugesagt bevor klar war wie hoch unser Budget ist. Wir haben eine Anzahlung für die verbindliche Terminreservierung geleistet und dann sollte alles weitere folgen (Vertrag wurde keiner abgeschlossen).

Die zuständige Mitarbeiterin meldete sich NICHT bei uns für weitere Details der Verantsaltung durchzugehen (trotz vorheriger Absprache, sie würde sich mit uns in Verbindung setzen), da noch nicht besprochen wurde. Jedenfalls hatten wir ein paar private Probleme und mussten letzendlich die Location absagen.

Ich stornierte sie also, bekam erstmal keine Antwort. Schrieb sie noch einmal per Mail an und erklärt das ich keine Antwort bekam. Dann eine Reaktion, mir wurde gesagt ich bekäme einen Scheck zu geschickt sobald der Termin neu vergeben wurde.

So das war Ende Oktober. Jetzt ist fast Februar und niemand hat sich mehr bei uns gemeldet. Erst rief ich gestern an, da wurde mich gesagt im System sei bermerkt das die Zahlung zurück ging.

Ich rief heute wieder dort an und mir wurde gesagt das der Termin noch nicht vergeben wurde, ich nochmal in 3 Wochen anrufen soll um den Status zu erfahren.

Nun zu meiner Frage. Ich habe weder einen Vertrag unterschrieben, noch wurden weitere Details der Hochzeit besprochen, kein Essen, kein Trinken, keine Deko. Lediglich die Anzahlung. In den AGB's steht lediglich drin das bei "kurzfristiger" Stornierung von Veranstaltungen und Buchungen kosten anfallen können. Nun haben wir aber mehr als 10 Monate vor dem Termin storniert. Was können wir tun? Haben wir ein Recht auf die Rückzahlung?

Herzlichste Grüße T.

Rechte, Stornierung

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