Staatsanwalt stellt Verfahren ein, doch seine Begründung veraltet, was tun?

4 Antworten

Ein Blick ins Gesetz zeigt die Möglichkeiten:

https://dejure.org/gesetze/StPO/172.html

Besonderes Augenmerk sollte man darauf werfen, dass der Verletzte Prozeßkostenhilfe für einen solchen Antrag bekommen kann.

Nicht die Finanzen sind demnach das Problem, sondern das Finden eines Rechtsanwalts der bereit ist die Sache zu übernehmen.


AnonNymus 
Beitragsersteller
 30.06.2022, 07:41

Hallo Privatier58,

Danke für deine schnelle Antwort. Der Anwalt war etwas tätig und dass die erste Beratung kostenlos, sowie Prozesskostenhilfe möglich ist, ist bekannt. Doch soweit ist meine Bekannte hat nicht. Es müsste Beschwerde gegen die Begründung eingelegt werden, an besten mit Rea., da er auch Geld verdienen muss, kann sie auch genau diese Kosten nicht leisten.

Was nun?

Privatier59  30.06.2022, 08:25
@AnonNymus

Wann waren denn eigentlich die angezeigten Taten? Strafgesetze wirken nie rückwirkend. Das ist ein fundamentaler Grundsatz des Rechtsstaats. Wenn die Taten in die Zeit vor Verschärfung des Gesetzes gefallen waren mußte (!) nach der alten Fassung des Gesetzes geurteilt werden.

AnonNymus 
Beitragsersteller
 30.06.2022, 10:52
@Privatier59

Im Grunde seit drei Jahren und nie länger als Mal ne Woche Pause

Wichtig ist, dass jeder einzelne Fall von Belästigung oder Stalking dokumentiert wird. Das Opfer sollte also genau Buch führen, über jeden einzelnen Fall von Belästigung. Mit Datum und kurzer Beschreibung, was vorgefallen ist.

Auch wenn ein Verfahren eingestellt wurde, weiss der potentielle Täter, dass sein Verhalten zu einer Anzeige führen kann! Und das nächste mal ist es möglich, dass der Staatsanwalt nicht länger zuschaut. Deshalb hat auch das eingestellte Verfahren etwas gebracht. Viele Täter ändern ihr Verhalten, obwohl das Verfahren eingestellt wurde. Ob es Sinn macht, eine Beschwerde einzulegen, würde ich bestreiten. (Jedermann, also auch Privatpersonen können hier übrigens eine Beschwerde einlegen.) Beim Stalking muss nachweisbar sein, dass der Täter nicht nur wenige Male, sondern dauernd und beharrlich weiter macht und das Opfer dadurch psychisch oder in anderer Weise geschädigt wird.

Wenn also das Opfer weiterhin gestalkt wird, kommt es jetzt auf die Dokumentation der neuen Fälle an. Wenn da einiges zusammen kommt, dann lohnt sich eine neue Anzeige. Dann wacht auch der Staatsanwalt auf und schickt seine Truppen los.


AnonNymus 
Beitragsersteller
 30.06.2022, 10:53

Achso. Ja stslkingtsgebuch führt sie

AnonNymus 
Beitragsersteller
 30.06.2022, 10:49

Ich glaube sie hat ca 16.000 Fotos und Videos, drei Jahre.....

IMHO - und man möge mich gern eines Besseren belehren - kommt es auf den Gesetzesstand zum Zeitpunkt der Tat an.


FrauEichhorn  30.06.2022, 11:50

es ist auch immer noch so, dass die gesetze in der fassung gelten, wie es zum damaligen zeitpunkt war. wenn das verfahren noch läuft und sich gesetze ändern, ist das vollkommen unerheblich, es bleibt dann beim alten rechtsstand.

Ergänzende Fragen:

- gibt es noch anderweitige Möglichkeiten der Kostenübernahme?

-kann meine Bekannte Akteneinsicht beantragen?

- können auch Privatpersonen Beschwerde einlegen?


AndiRat  30.06.2022, 08:34

Akteneinsicht funktioniert eigentlich nur über einen Anwalt. Denn der Staat will seine Akten nicht gerne an Privatpersonen raus geben.

Aber es ist möglich, bei der Polizei die Akte einzusehen. Unter Anwesenheit eines Polizisten. Aber da besteht ein Ermessenspielraum, ob die das machen wollen. Nachfragen kann sich lohnen.

AnonNymus 
Beitragsersteller
 30.06.2022, 10:51
@AndiRat

Danke, das ist interessant, werde es vorschlagen. Einen Anwalt hat sie ja