Heizung kaputt. Monteur kann erst im Januar kommen. Wer zahlt die hohen zusätzlichen Stromkosten für Heizung im Notbetrieb?

4 Antworten

Hallo Susanne,

wie ist denn der aktuelle Stand bei euch bzw. wie seid ihr vorgegangen? Wir haben nämlich aktuell genau das gleiche Problem wie ihr und wir wollen die zusätzlichen Stromkosten durch den Notbetrieb nicht selber tragen. Der Techniker des Heizungsherstellers hat sich erst in zwei Wochen agekündigt.

Danke

Grüße Fredrik


SusiSusi 
Beitragsersteller
 30.12.2020, 10:02

Hallo Fredrik,

ich habe Ratschläge, die ich hier bekommen hab umgesetzt. Hab ne saftige E-Mail geschrieben, eine Frist von 1 Woche gesetzt zur Reparatur und auf die noch bestehende Gewährleistung hingewiesen. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass die erhöhten Stromkosten in Rechnung gestellt werden und notfalls ein Anwalt eingeschaltet wird. 2 Tage später war ein Techniker da und hat die Heizung repariert.

Manchmal geht es einfach nur über die harte Tour ;-). Wünsch euch viel Glück!

LG Susanne

Fredrik470  01.01.2021, 09:40
@SusiSusi

Danke dir! Das werde ich dann genau so angehen.

Viele Grüße und ein Frohes Neues Jahr!! 

Fredrik

Heizungsfirma (Garantiegeber bzw. Gewährleistungsgeber) unter Fristsetzung zur unverzüglichen Reparateur auffordern. Schadensersatzforderungen insbesondere, aber nicht ausschließlich für zusätzliche Stromkosten und nach Ablauf der Frist Ersatzvornahme ankündigen. Die Beitreibung der Kosten solltet ihr einem Anwalt überlassen.

So wie ich das sehe, ist, die Heizung noch in. Garantie Bereich. Ich würde die Firma nochmal anrufen bzw. Anschreiben und ihr eine Frist setzten bezüglich der Heizung. Weiterhin ihr mitteilen sollte nichts bezüglich der Reparatur geschehen wird eine andere Firma mit der Reparatur beauftragt. Die Kosten werden per Anwalt dann in Rechnung gestellt.

Eine defekte Heizung ist meines Erachtens vorrangig gegenüber Wartungsarbeiten dieser können auch nach der Reparatur durchgeführt werden.

Es gibt mit Sicherheit Techniker. die sofort kommen, aber nicht die von den gelben Seiten.

Also, das bedeutet, alle örtlichen Sanitär- und Heizungsbetriebe morgen früh anrufen und fragen, ob sie die Anlage reparieren können und wann sie kommen wollen!!!

Diese Technik ist bei Neubauten üblich und da gibt es natürlich viele Monteure, die entsprechend fortgebildet sind. Kostenvoranschlag erfragen!

Bei den Heizkosten ist es ziemlich einfach: Du hast einen Liefervertrag mit dem Energieversorger und must bei Erfüllung natürlich zahlen! Da geht eigentlich nur der Anbieterwechsel oder der Wechsel in einen anderen Tarif.

Nur wenn schuldhaft der Verkäufer der Anlage haften würde (da habe ich aber große Zweifel), könntest du den Ersatz der Differenz zu den normalen Betriebskosten verlangen. Das wird ohne Anwalt und Streit nicht gehen. Und hier bist du verpflichtet den Schaden klein zu halten und das bedeutet sofort einen Reparateur suchen!