Doppelhaushälte ohne Nutzungsrecht am Nachbarbrunnen darf Wasserversorgung kappen?
Hallo liebe Community,
wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft die seit 1996 leer stand auf beiden Seiten.
Wir werden mit Frischwasser aus dem Brunnen versorgt der auf dem Nachbargrundstück liegt.
Da die Leitung in dem Doppelhaus verlegt wurde fragen wir uns nun ob die Eigentümer der anderen Haushälfte uns einfach das Wasser kappen dürfen?
Im Grundbuch und Kaufvertag steht nichts dazu. Also haben wir kein Leitungsrecht daran.
Da es sich um eine anliegende Privatstraße handelt ist auch kein Wasseranschluss an das öffentliche Wassernetz möglich.
Würde der Nachbar damit durchkommen?
Vielen Dank im Voraus!
Lieben Gruß
Rechte