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Solange die Klinge mit handelsüblichen Werkzeugen schärfbar ist, stuft das BKA das Messer weiterhin als als Messer und damit als verbotene Waffe im Sinne des § 2 Absatz 3 WaffG ein. Der Besitz ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG).

Und nein, ein paar Löscher in der Klinge genügen nicht, um vom BKA als "nicht schärfbar" anerkannt zu werden. Ausgenommen vom Verbot sind faktisch nur Trainingsgeräte aus Kunststoff. Die Klinge ist hier entsprechend der Artikelbeschreibung eindeutig aus Metall, folglich ist das Messer in Deutschland verboten.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

HerrnDrache 
Beitragsersteller
 20.12.2022, 19:16

https://amzn.eu/d/ckXppy1

Zählt das auch für dieses hier?

Answer123  20.12.2022, 19:58
@HerrnDrache

Als Klingenmaterial ist Stahl angegeben, insofern würde ich auch hier mit einer Einstufung als "schärfbar" rechnen.

Eine rechtssichere Einstufung kann nur durch das BKA erfolgen.