Doppelhaushälte ohne Nutzungsrecht am Nachbarbrunnen darf Wasserversorgung kappen?
Hallo liebe Community,
wir haben eine Doppelhaushälfte gekauft die seit 1996 leer stand auf beiden Seiten.
Wir werden mit Frischwasser aus dem Brunnen versorgt der auf dem Nachbargrundstück liegt.
Da die Leitung in dem Doppelhaus verlegt wurde fragen wir uns nun ob die Eigentümer der anderen Haushälfte uns einfach das Wasser kappen dürfen?
Im Grundbuch und Kaufvertag steht nichts dazu. Also haben wir kein Leitungsrecht daran.
Da es sich um eine anliegende Privatstraße handelt ist auch kein Wasseranschluss an das öffentliche Wassernetz möglich.
Würde der Nachbar damit durchkommen?
Vielen Dank im Voraus!
Lieben Gruß
1 Antwort
Wenn da im Grundbuch wirklich nichts eingetragen ist und auch sonst kein Vertrag mit dem aktuellen Eigentümer des anderen Grundstücks darüber besteht, habt ihr beim Vertragsschluss ganz gewaltig gepennt. Eine vorherige umfassende Beratung durch einen Fachanwalt wäre euch deutlich billiger gekommen.
Seht zu, dass eine entsprechende Regelung unverzüglich nachgeholt wird. Lasst euch dazu von einem Notar und Fachanwalt für Immobilienrecht beraten.
Wenn euch der Nachbar tatsächlich das Wasser abdreht, müsstet ihr eine komplett neue Leitung legen lassen von weiß der Teufel wo bis zu eurem Haus. Das könnte euch ruinieren.
Und nein, ich würde mich nicht darauf verlassen, dass hier ein Gewohnheitsrecht besteht. Aber das soll eurer Anwalt herausarbeiten.