GmbH Gesellschafter sein und Fremdgeschäftsführer einstellen?

1 Antwort

Du hattest die praktisch gleiche Frage schon mal eingestellt und eine komplette Antwort bekommen:

Wenn Du mal selbst eine Anstellung bei Deiner Gesellschaft eingehst, würdest Du, zumindest wenn Du Geschäftsführer wirst, als Unternehmer angesehen und von der Versicherungspflicht in Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit. Die Krankenkasse würde aber ggf. Beiträge von Dir haben wollen.

Da Du ja keine Anstellung beim eigenen Unternehmen eingehen willst, kommt es nicht in den Bereich.

Und wenn Du Deine Rückfrage nicht als eigene Antwort, sondern als Kommentar zu meiner Antwort eingegeben hättest, hätte ich das auch mitbekommen und ergänzen können.

Du bist angestellter und bist Sozialversichert und daran ändert sich nichts, bis Du weitere Einkünfte hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Amko123 
Beitragsersteller
 12.05.2022, 17:05

Hallo!

vielen lieben Dank für die nette Antwort !

also übersetzt heißt es wenn ich 100 % Anteile habe und als Gesellschafter eingetragen bin und jemanden anderes als Fremdgeschäftsführer bin ich nicht selbstständig?

und bin weiterhin hauptberuflich über meinen jetzigen Job versichert (Krankenkasse) etc?