Hallo zusammen

Folgende Situation:

Ich lebe jetzt mit meiner Freundin knappe 4 Jahre zusammen in einem Haushalt hatte bis vor ca 1 Jahr eine stelle als Gärtner sie als Krankenschwester soweit so gut.

Als ich dann meinen job verlor bin ich (wie Vorgeschrieben) gleich zum AA hab mich gemeldet und Alg1 bekommen nach nem halben jahr hatte ich noch keine neue stelle gefunden und wurde auf HARTZ 4 umgestellt allerdings wurde mir dann mitgeteilt das wir als "Bedarfsgemeinschaft keinerlei ansprüche hätten da sie genug verdient (1600€ ca )

Laut Definition muss bei einer "eheähnlicher Gemeinschaft"

der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.”

Jetzt meine frage wir leben seid 4 jahren zusammen keiner will und kann den anderen "Durchfüttern" beide haben ihr eigenes konto keiner von beiden hat vollmachten für den jeweils anderen.Und beide haben anderweitige finanzielle verpflichtungen (versicherungen renten kredite etc) Darf dann eine eheähnliche gemeinschaft angenommen werden?

Würde mich sehr über antworten freuen lieben dank im vorraus