eheähnlicher Gemeinschaft Vermutung der arge
Hallo zusammen
Folgende Situation:
Ich lebe jetzt mit meiner Freundin knappe 4 Jahre zusammen in einem Haushalt hatte bis vor ca 1 Jahr eine stelle als Gärtner sie als Krankenschwester soweit so gut.
Als ich dann meinen job verlor bin ich (wie Vorgeschrieben) gleich zum AA hab mich gemeldet und Alg1 bekommen nach nem halben jahr hatte ich noch keine neue stelle gefunden und wurde auf HARTZ 4 umgestellt allerdings wurde mir dann mitgeteilt das wir als "Bedarfsgemeinschaft keinerlei ansprüche hätten da sie genug verdient (1600€ ca )
Laut Definition muss bei einer "eheähnlicher Gemeinschaft"
der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.”
Jetzt meine frage wir leben seid 4 jahren zusammen keiner will und kann den anderen "Durchfüttern" beide haben ihr eigenes konto keiner von beiden hat vollmachten für den jeweils anderen.Und beide haben anderweitige finanzielle verpflichtungen (versicherungen renten kredite etc) Darf dann eine eheähnliche gemeinschaft angenommen werden?
Würde mich sehr über antworten freuen lieben dank im vorraus
3 Antworten
Ihr nutzt alle Vorteile einer Bedarfsgemeinschaft und willst der Arge glauben machen, dass dem nicht so sei. Getrennte Konten ohne gegenseitige Vollmacht - so was ist als Gegenargument unbrauchbar, denn das gibt es auch in den besten Ehen. Gute Argumente gegen eine Bedarfsgemeinschaft wäre z.B. ein Untermietvertrag oder strikt getrennte Haushaltsführung. Nach 4 Jahren Zusammenleben werdet ihr aber sicherlich nicht von Tisch und Bett getrennt leben und damit ist die Bedarfsgemeinschaft schon gegeben.
Ich verstehe es auch nicht so ganz. Wenn ihr zusammen seid und zusammen lebt seit 4 Jahren dann ist es doch klar, dass das AA von einer "eheähnlichen Gemeinschaft" redet. Oder wie würdest du das nennen. Wenn es so mit dem Geld nicht klappt, dann solltest du dir eine eigene Wohnung mieten, dann hast du doch das Problem nicht, oder?
Nach einem Jahr kann das Jobcenter annehmen, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dann wird das Einkommen des Partners angerechnet, wenn die entsprechend hoch ist, errechnet sich eben KEIN Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Nach Deinen Angaben lebt Ihr seid 4 Jahren zusammen, daher geht die Arge von einer Bedarfsgemeinschaft aus, Widerspruch dagegen einlegen ist statthaft. Doch ich denke, da hilft nur ein Auszug aus der Wohnung, wenn Ihr eh nichts miteinander zu tun habt, nicht f. den anderen sorgt, dann ist der Auszug doch eh kein Problem, Euch bindet ja gar nichts aneinander, oder? Aber Achtung, Ihr solltet mit Hausbesuch des Jobcenters rechnen und wenn man sieht, dass Ihr doch noch zusammen wohnt - oder im anderen Fall, dass keine reine Wohngemeinschaft vorliegt (Ihr wisst schon gemeinsame Vorratshaltung, gemeinsames Schlafzimmer usw) dann wird die Sache zur Anzeige gebracht. Ich verstehe nicht, wieso Du nur ein halbes Jahr Alg I bekommen hast, bei vorheriger Arbeit, sollte der Anspruch eher 1 Jahr sein, es sei denn, Du hast nur kurz gearbeitet.