Privatverkauf, Ware bei Versand beschädigt, Käufer will Geld zurück?


14.05.2024, 08:12

P.S.: der Käufer behauptet er habe das recht auf Erfüllung. Was bedeutet das und ist das so?


14.05.2024, 11:55

Das Paket war mit Polsterung innen ausgestattet und außen Stand Vorsicht zerbrechlich!

4 Antworten

Natürlich hat der K grundsätzlich das Recht auf Erfüllung. Er hat aber ebenso die Pflicht, die Ware anzunehmen. Durch die Weigerung befindet sich der K nun im Annahmeverzug. An deiner Stelle und wenn ich den mangelfreien Versand hätte nachweisen können, hätte ich den Schaden gar nicht gemeldet. Du hättest den K auffordern können, das Paket bei dir abzuholen oder den nochmaligen Versand zu zahlen. Genau das würde ich nun nachholen und mich ansonsten nicht weiter mit dem K rumärgern.

Relevant wäre eventuell noch, wie gezahlt wurde. Paypal z.B. erstattet den Kaufpreis in solchen Fällen einfach trotzdem, ohne das man da etwas machen kann.


NKFoto2023 
Beitragsersteller
 14.05.2024, 10:03

Vielen Dank für die ausführliche und gute Antwort. Gezahlt wurde über Paypal Freunde.

Du bist Kunde vom Versanddienstleister, also musst Du dich kümmern.

Oder Du trittst diese Rechte schriftlich an den Käufer ab. Dann kann und darf sich der Käufer selbst beim Versanddienstleister kümmern.

Und wieso besorgst Du dir nicht einfach selbst einen KV und reichst diesen dann ein!?!

Die Ware gehört mit Abgabe beim Versanddienstleister dem Käufer. Dieser erhält daher auch den Schadenersatz.

Beim Versand Privat zu Privat geht das Versandrisiko auf den Empfänger über, dennoch musst du dich kümmern und das was dir DHL an Schadensersatz zahlt musst du an den Kunden weiterleiten.

Ergo wenn er Geld will, brauchst du den Kostenplan.