Privatverkauf, Ware bei Versand beschädigt, Käufer will Geld zurück?
Hallo zusammen,
ich habe vor Kurzem einen Privatverkauf getätigt. Also von Privatperson zu Privatperson und das Paket versichert versandt. Der Postbote hat das Paket über den Zaun geschmissen und der Inhalt wurde beschädigt. Daraufhin kam das Paket zu mir zurück (auf dem Paket stand Annahme verweigert). Ich habe mich dann um alles gekümmert, den Schaden bei dem Versanddienstleister gemeldet usw. Die möchten nun einen Kostenvoranschlag für die Neuanschaffung von den Dingen haben, dieser hat der Käufer erstellen lassen.
Nun will der Käufer aber sein Geld zurück oder neue Objekte, ansonsten rückt er den Kostenvoranschlag nicht raus. Das ist doch nicht rechtens oder? Ich bin doch raus sobald ich das Paket an den Versanddienstleister abgegeben habe?
P.S.: der Käufer behauptet er habe das recht auf Erfüllung. Was bedeutet das und ist das so?
Das Paket war mit Polsterung innen ausgestattet und außen Stand Vorsicht zerbrechlich!
4 Antworten
Natürlich hat der K grundsätzlich das Recht auf Erfüllung. Er hat aber ebenso die Pflicht, die Ware anzunehmen. Durch die Weigerung befindet sich der K nun im Annahmeverzug. An deiner Stelle und wenn ich den mangelfreien Versand hätte nachweisen können, hätte ich den Schaden gar nicht gemeldet. Du hättest den K auffordern können, das Paket bei dir abzuholen oder den nochmaligen Versand zu zahlen. Genau das würde ich nun nachholen und mich ansonsten nicht weiter mit dem K rumärgern.
Relevant wäre eventuell noch, wie gezahlt wurde. Paypal z.B. erstattet den Kaufpreis in solchen Fällen einfach trotzdem, ohne das man da etwas machen kann.
Vielen Dank für die ausführliche und gute Antwort. Gezahlt wurde über Paypal Freunde.
Du bist Kunde vom Versanddienstleister, also musst Du dich kümmern.
Oder Du trittst diese Rechte schriftlich an den Käufer ab. Dann kann und darf sich der Käufer selbst beim Versanddienstleister kümmern.
Und wieso besorgst Du dir nicht einfach selbst einen KV und reichst diesen dann ein!?!
Die Ware gehört mit Abgabe beim Versanddienstleister dem Käufer. Dieser erhält daher auch den Schadenersatz.
Beim Versand Privat zu Privat geht das Versandrisiko auf den Empfänger über, dennoch musst du dich kümmern und das was dir DHL an Schadensersatz zahlt musst du an den Kunden weiterleiten.
Ergo wenn er Geld will, brauchst du den Kostenplan.
Kostenplan?