Darf ein Türsteher ungefragt ein Foto meines Personalausweises machen?
Mein Kollege hat eine Gadrobenmarke gefunden und hat sie dort später abgegeben und ihm wurde böswillige Absichten unterstellt obwohl er drauf hingewiesen hat was wohl akustisch nicht vernommen wurde, dass er die gefunden hat, es wurde beim Türsteher bescheid gegeben, darauf hin hat er ihn beim rausgehen, nach dem Ausweis gefragt und er hat ein Foto von gemacht und ihm wurde gesagt das er das öfters machen würde und es nächstes mal zur einer Anzeige käme, obwohl er gerade mal das zweite mal da war und es alles davor auch gut war.
Die Frage ist, darf man einfach so ein Foto von Ausweis machen ?
3 Antworten
Stand Juli 2019
" Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, eine Kopie Ihres Ausweises vorzulegen oder anderen zu überlassen.
Nach § 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes dürfen nur Sie selbst oder andere Personen mit Ihrer Zustimmung eine Ausweiskopie anfertigen. Diese muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.
Mit Blick auf den Grundsatz der Datenminimierung ist aber immer zu fragen, ob es unbedingt einer Kopie des Ausweises bedarf."
Nein, nach dem neuen Datenschützerecht geht das m. E. nicht mehr so einfach. Frage die Geschäftsleitung nach den Daten, die sie gespeichert haben.
Nein darf er nicht. Beim Vorsetzen beschweren und notfalls Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten einreichen.