Lebenslanges Nutzungsrecht, wer zahlt?
Hallo alle zusammen,
eine Tochter die Eigentümerin einer Garage ist, hat die Garage dem Vater für ein lebenslanges Nutzungsrecht überlassen.
Nun ist der Vater mit dem Auto in das Tor gefahren und das Tor musste ersetzt werden.
Die KFZ Versicherung des Vaters zahlt nur den Zeitwert.
Wer muss den Rest zahlen?
Der Eigentümer oder der Schadensverursacher, also der Vater mit dem Nutzungsrecht.
lG
6 Antworten
Der Schaden ist ersetzt worden. Damit ist es erledigt.
Es wäre erledigt, wenn es dieses "Nutzungsrecht" nicht gäbe.
Es stellt sich nun nämlich die Frage, ob der Vater ein Nutzungsrecht hat, oder ob es eventuell ein Nießbrauch ist, wie @wlees es in den Raum gestellt hat.
Der Schaden war der Zeitwert des Tores.
Aber man will ja wieder ein Taor haben udn das ist teurer, als das alte wert war.
Wäre es ein einfaches Nutzungsrecht, zahlt der Eigentümer, bei einem Nießbrauch könnte der Nießbraucher verpflichtet sein, den ursprünglichen Zustand herzustellen.
Die KFZ Versicherung des Vaters zahlt nur den Zeitwert.
Wer muss den Rest zahlen?
Der Eigentümer bleibt auf den restlichen Kosten sitzen, soweit keine seperate Vereinbarung gilt, dass der Nutznießer für während seiner Nutzungsdauer entstandene Schäden einstehen muss.
Es gibt ja keinen weiteren Schaden!
Mit dem aktuellen Zeitwert ist der Schaden beglichen!
In der Urkunde steht: der Veräußerer (Vater) ist berechtigt , diese Garage zum Abstellen vom Auto jeglicher Art zu nutzen. Er hat während der Dauer der Nutzung die für die anfallenden Nebenkosten ( anteiliges Wohngeld) zu tragen und den Eigentümer hiervon frei zu stellen.
Mein Vater musste noch nie anteilige Nebenkosten leisten.
Die neue Garage muss noch gestrichen werden wie es die Wohngemeinschaft verlangt, da es die gleiche Farbe sein muss wie die anderen Garagen in der Wohnanlage. Muss das auch der Eigentümer ( Geschädigte) zahlen?
Was wurde im Nutzungsrecht vereinbart? Denn mit Verzicht auf Miete vereinbart man im Gegenzug häufig, das Nebenkoste, Reparaturkosten zu Händen des Nutzeres gehen. In dem Fall muss der Vater selbst dafür aufkommen.
Wenn es keine derartige Klausel gibt, dann die Tochter.
Mit der Entschädigung bzw. Ersatz des Zeitwerts wurde von der Versicherung der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Die Tochter kann sich nun überlegen, ob sie sich ein gebrauchtes, gleichwertiges Tor einbauen lässt, oder ein nagelneues haben möchte. Sofern sich der Vater aber den zusätzlichen Kosten für ein nagelneues Tor nicht selber beteiligen möchte, muss sie die zusätzlichen Kosten selber tragen. Dafür hat sie aber auch ein nagelneues Tor, was sie vorher nicht hatte.
Niemand zahlt den Rest!
Der Zeitwert bestimmt schließlich den aktuellen Wert des Tores!
Würde Papa jetzt noch mehr/den Rest zahlen, wird der Eigentümer besser gestellt!