Fahrkarte bei Kontrolle erst nach Ausstieg vorgezeigt - strafbar?

2 Antworten

Da die Dich ja nun kennen, wird es das nächste Mal andersherum ablaufen.

Ihr bleibt alle drin, bist Du die Fahrkarte gefunden hast.

Dann verpasst Du halt das Aussteigen an Deinem Zielort.

Und Du kannst dann anschließend wieder zurück fahren, ggfls. dann ja verbunden mit zusätzlichen Kosten.


Schubert610  08.12.2022, 12:04

na ja das wird natürlich nicht passieren, wenn ich denen sage das ich aussteigen möchte dürfen sie mich nicht daran hindern, sie haben dann nur die Möglichkeit auch auszusteigen damit sie mich kontrollieren können, und keiner ist verpflichtet seine Fahrkarte in der Hand zu haben um sie innerhalb von 10 Sekunden vorzeigen zu können.

Answer123  08.12.2022, 21:04
Ihr bleibt alle drin, bist Du die Fahrkarte gefunden hast.
Dann verpasst Du halt das Aussteigen an Deinem Zielort.

Das funktioniert so nicht. Solange der FS glaubhaft nach seiner Fahrkarte sucht, sucht er. Dass die Kontrolle erst unmittelbar vor dem Erreichen des Zielbahnhofs des FS beginnt, hat nicht der FS zu verschulden, entsprechend dürften ihm hier keine Nachteile entstehen. Ein Festnahmerecht nach § 127 StPO besteht hier ebenfalls nicht.

Ein Festhalten im Zug würde höchstwahrscheinlich Schadensersatzansprüche des FS begründen, zumindest in Höhe der Kosten für die Rückfahrt.

 das nächste mal würden sie mich anzeigen dafür...

Nein, da wird natürlich nichts passieren, die beiden Kontrolleure sind bestimmt noch nicht lange in dem Job, denn so verhält man sich eigentlich nicht.