Wir wohnen in einer Hofgemeinschaft in Rheinland-Pfalz. Jeder Teileigentümer dieser Hofgemeinschaft (4 Familien) besitzen auf dem Hof ein Haus bzw. in unserem Fall haben wir eine ausgebaute Scheune zu Wohnzwecken gekauft.

Damit wir mehr Licht in unserer Küche gewährleisten können, haben wir unser rechtes Scheunentor auf unserer rechten Hausseite um 70cm geöffnet. Das Scheunentor grenzt kurz vor unserer Hausflucht. Unsere Nachbarin fühlt sich nun sehr eingeschränkt, da sie laut ihrer Aussage nun nicht mehr zum Haus kommt. Allerdings hat sie exklusiv eine gemauerte Rasenfläche mit Meerschweinchen-Stall, Gartenutensilien, Pflanzen, Grill usw. vollgestellt, so dass unsere Nachbarin sich ihren Weg zu ihrem Haus selber versperrt. Dieser Rasen gehört eigentlich der Hofgemeinschaft, doch kein Nachbar und auch wir nutzen diese gemauerte Fläche vor ihrem Haus, da sie diese Fläche exklusiv für sich beansprucht.

Allerdings gehört die Rasenfläche zur gemeinschaftlichen Nutzung, doch sie weigert sich über den Rasen Zugang zu ihrem Haus zu schaffen und behaart auf das Wegerecht, was nicht existiert, neben unserem Scheunentor. Jedoch ist auch dieser schmale Weg mit ihren Pflanzentöpfen, Wassertopf, Stühle und Tisch von ihr selbst belagert.

Mittlerweile hat unsere Nachbarin einen Anwalt bemüht, der wohl behauptet, dass die Chance einer Rechtsprechung 50:50 stehen.

Eine vernünftige Unterhaltung bzw. Klärung ist mit dieser Frau nicht möglich.