Ausbildung: Muss Betrieb die Zeit nach Freistellung von Schule nachholen lassen?

1 Antwort

Das kann nur betrieblich geregelt werden.

Die Freistellung war ja nicht dafür, dass Du etwas arbeitest, sondern weil DEin Ausbildungsbetrieb der Schule gesagt hat, dass Du für eine betriebliche Ausbbildungsmaßnahme benötigt wirst.

Also bist Du an dem Tag ausgebildet worden.

Du musst nun dem Ausbildungsleiter /Betriebsinhaber/Meister klar machen, dass Du Zeit für die Theorie brauchst.

Er wird Dir aber vermutlich sagen, dann mache das am Wochenende, wenn Dun ein Lehrdefizit hast.

Du hast vermutlich etwas Pech gehabt mit dem Ausbilder.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Kriko5 
Beitragsersteller
 22.03.2024, 16:16

Vielen Dank für die Antwort.
Hatte gehofft, es wäre irgendwie rechtlich geregelt mit diesen Zeiten.

Leider hat mein Betrieb nur eine kurze Mail an den Klassenlehrer verfasst,
dass ich aus "betrieblichen Gründen" freigestellt werden muss.

Dieser nickte das einfach ab, ohne diese "betrieblichen Gründe" zu erfragen.
Auch wurden die von der Schule vorgegebenen zwei Wochen Frist nicht eingehalten, es waren eher zwei Tage.

Es war tatsächlich leider nur zum Schleppen von PCs, was allerdings nicht mal wirklich stattgefunden hat, weil die Räume noch einem Rohbau ähnelten.
Das ist ebenfalls auf mangelnde Kommunikation zurückzuführen, da der Kunde mit Sicherheit vom Zustand der Räume gewusst hat.

Ich sehe es nur leider nicht mehr ein, immer nur zurückzustecken, da eben auch viel Rechtliches missachtet wird in diesem Betrieb. "Etwas Pech" ist dem Fall leider eine ziemliche Untertreibung.