Muss sich der Kindsvater an relevanten Großanschaffungen für das Kind beteiligen?
Hallo Community,
Ich bin jetzt im 6. Monat schwanger und so langsam wird es Zeit das Kinderzimmer auszustatten, d.h. Kinderbett, Schrank, Wickelkommode, Beistellbettchen, Babywanne, Babyschale fürs Auto, Kinderwagen, Erstausstattung Baby. Der Kindsvater und ich, wir haben uns letzten Monat getrennt. Ich habe nun zum einen durch Freunde, aber auch über Kleinanzeigen, tolle Angebote für die o.g. Sachen bekommen. Insgesamt würde mich alles 600 eur kosten (Neuwert 2.700 eur). Ich würde mir alle babyrelevanten Anschaffungen quittieren lassen über einen Kaufvertrag mit Nachweis, dass das Geld wirklich geflossen ist.
Zudem zähle ich zu einer sog. Risikogruppe und musste einen Gentest machen, der aber leider von der Krankenkasse nicht bezahlt wurde (Kosten 408 eur + 57 eur).
Nun bin ich die ganze Zeit auch in Kurzarbeit und es wäre eine riesen Erleichterung, wenn sich der Kindsvater hälftig an den Anschaffungen beteiligt. Die meisten werden wissen was jetzt kommt, er weigert sich und meint, das wäre nicht sein Problem.
Kann ich die o.g. Kosten irgendwie anteilig bei ihm geltend machen? Es kann doch nicht sein, dass er sich da einfach so aus der Affäre ziehen kann, immerhin sind es ausschließlich gebrauchte Sachen, nichts überteuerstes.
Danke für Eure Antworten.
2 Antworten
Sonderbedarf z.B.
die Erstausstattung eines Neugeborenen
sage ihm, dass damit die Kosten für die Erstausstattung noch längst nicht gedeckt sind ..... denn das nachgenannte Urteil ist bereits aus 2009
Für die Erstausstattung eines Babys dürfen dem unterhaltspflichtigen Vater pauschal 1000 Euro in Rechnung gestellt werden.
Könnte ein in § 1615i BGB genannter Fall sein: