Muss sich der Kindsvater an relevanten Großanschaffungen für das Kind beteiligen?

2 Antworten

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/was-gilt-beim-kindesunterhalt-sonderbedarf-was-als-mehrbedarf_220_412934.html

Sonderbedarf z.B.

die Erstausstattung eines Neugeborenen

sage ihm, dass damit die Kosten für die Erstausstattung noch längst nicht gedeckt sind ..... denn das nachgenannte Urteil ist bereits aus 2009

https://www.t-online.de/leben/familie/baby/id_19934296/unterhaltsurteil-so-viel-ist-fuer-die-baby-erstausstattung-faellig-.html

Für die Erstausstattung eines Babys dürfen dem unterhaltspflichtigen Vater pauschal 1000 Euro in Rechnung gestellt werden.

Könnte ein in § 1615i BGB genannter Fall sein: