Kann ich meinen Lebensgefährten nachträglich in den Kredit eintragen lassen, um den Kindesunterhalt den er zu zahlen hat zu minimieren?
Hallo,
mein Partner zahlt seit 2 Jahren für das Haus von seiner Exfrau, indem er aber seitdem auch gar nicht mehr wohnt, jetzt muss er endlich nicht mehr zahlen und wohnt bei mir mit im Haus. Natürlich hat seine Ex direkt beim Jugendamt mitgeteilt, dass er ja jetzt mehr Geld zur Verfügung hätte.
Nun wohnt er bei mir ja nicht umsonst und zahlt mir monatlich ebenfalls Geld was beim Jugendamt aber, genauso wie Miete, nicht angerechnet wird da es unter den Selbstbehalt zählt was ich finde eine Frechheit ist. Die Männer in Deutschland werden teils nur noch ausgenommen sobald ein Kind im Spiel ist. Nun ist mein Partner wirklich nicht einmal in Verzug gekommen und möchte ja auch für seine Tochter zahlen, aber er hat nun mal auch Fixkosten und leben will man ja trotzdem noch.
Jetzt ist die Frage ob es hier jemanden gibt, der die Situation auch schon hatte. Ich würde ihn jetzt gerne mit in meinen Kredit nehmen, da Kredite im Vergleich zu Miete angerechnet wird beim Jugendamt. Funktioniert das?
2 Antworten
Normalerweise werden nachträglich eingegangene Verbindlichkeiten (aus gutem Grund) nicht berücksichtigt. Sonst wäre es ja für jeden Unterhaltsverpflichteten ziemlich einfach, seine Unterhaltspflicht zu reduzieren, in dem man einfach neue Schulden aufnimmt.
Der Zusammenzug mit einem neuen Partner kann die Unterhaltspflicht sogar erhöhen, da sich daraus ein Wohnvorteil ergeben kann, da man die Miete und Nebenkosten dann ja nicht mehr alleine zahlen muss.
Ein nicht ehezeitlich bereits bestehendes Darlehen führt nicht zu einer Minderung der Unterhaltsverpflichtung.
Die Verpflichtung zur Finanzierung der vormaligen Ehewohnung ergibt sich aus der eingegangenen Verpflichtung zum Unterhalt für die Exfrau, die wahrscheinlich für sich nicht ausreichend leistungsfähig ist. Daher ist es logischerweise so, dass nach Wegfall der Ratenzahlungen die Berechnung des Unterhalts anders aussieht. Das nun zur Verfügung stehende Einkommen erhöht sich, d.h. die monatlichen Zahlungen erhöhen sich dann ggf. ebenso, da er in eine andere Stufe der Düsseldorfer Tabelle gerät.
Jetzt in ein neues Darlehen einzutreten wäre unsinnig, da damit die Zahllast ja insgesamt erhöht würde.