Kindesunterhalt einfordern, wenn vorher nie gezahlt?
Mein Sohn hat bis vor kurzem 10 Jahre bei mir gelebt und möchte nun zu seiner Mutter ziehen. Da Sie weitere Kinder bekommen und auch nie viel gearbeitet hat, habe ich keinen Unterhalt erhalten. Aufgrund meiner erneuten Heirat hat mir aber auch kein Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zugestanden.
Natürlich erwartet Sie nun, dass ich den vollen Unterhalt nach Liste bezahle, muss ich das ? Oder können die Summen aufgerechnet werden?
Liebe Grüße
2 Antworten
Den Unterhaltsanspruch gegenüber Dir und deiner Ex hat euer Sohn!
Ich frage mich gerade, was Du gegenüber deinem Sohn aufrechnen möchtest!
Du hast es versäumt, was Deine Aufgabe gewesen wäre, den Unterhalt für Deinen Sohn einzufordern.
Und was Deine erneute Heirat mit einem Unterhaltsvorschuss gegenüber deinen Sohn zu tun haben sollte, entzieht sich meiner Kenntnis, kann ich nicht nachvollziehen. Diese Anspruch Bestand meiner Meinung nach.
Es gibt generell ein Aufrechnungsverbot bei Unterhaltsansprüchen, 394 BGB.
Hast Du denn überhaupt einen Titel für die Vergangenheit, oder die Mutter in Verzug gesetzt? Nur dann könntest Du eventuell eine rückwirkende Zahlung verlangen, aber separat zu Deinen aktuellen Unterhaltszahlungen.