Unterhaltsempfänger ('Ex- Lebensgefährte) verlangt Unterhalt für gemeinsame Tochter (13Jahre).

Er verdient das 2-3fache mehr als der Unterhaltspflichtige.

Wie errechnet sich der Kindesunterhalt wenn der Unterhaltsempfänger das 2-3fache mehr verdient als der Unterhalspflichtige?

Werden Schulden beider angerechnet: Beispiel: der Unterhaltsempfänger hat mehr Schulden als der Unterhaltspflichtige?