Wird der Verdienst des Unterhaltsempfängers bei Kindesunterhalt angerechnet?
Unterhaltsempfänger ('Ex- Lebensgefährte) verlangt Unterhalt für gemeinsame Tochter (13Jahre).
Er verdient das 2-3fache mehr als der Unterhaltspflichtige.
Wie errechnet sich der Kindesunterhalt wenn der Unterhaltsempfänger das 2-3fache mehr verdient als der Unterhalspflichtige?
Werden Schulden beider angerechnet: Beispiel: der Unterhaltsempfänger hat mehr Schulden als der Unterhaltspflichtige?
Kindesunterhalt