Hallo, ich habe eine Frage. Mein Freund hat zwei Kinder mit seiner Exfrau. Diese hat beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt und das Jugendamt hat berechnet, wie viel Unterhalt mein Freund für seine beiden Kinder bezahlen muss. Das macht er auch regelmäßig. Dann hat die Exfrau plötzlich die Beistandschaft beim Jugendamt gekündigt. Er hat trotzdem immer die festgesetzten Unterhaltszahlungen getätigt. Jetzt hat er ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen, dass er mehr als das Doppelte pro Kind bezahlen soll und dass er auch noch im Rückstand ist, obwohl er immer den vom Jugendamt festgesetzten Betrag bezahlt hat.
Es gibt doch einen festgesetzten Selbstbehalt und der muss meinem Freund doch eigentlich immer bleiben, egal ob der Unterhalt vom Jugendamt oder vom Amtgericht berechnet wird oder liege ich da falsch?
Hat die Exfrau überhaupt das Recht, einfach mehr Unterhalt zu fordern, obwohl der Unterhalt auf ihren Wunsch hin vom Jugendamt berechnet wurde?