AVZ nachträglich auf Unterhalt anrechenbar?
Ich bin Soldat und befand mich von Mai bis Nov 2017 in Afghanistan.
In der Zeit habe ich erfahren das meine Freundin schwanger ist.
Im November kam das Kind zur Welt.
Bei meiner Rückkehr haben wir uns getrennt.
Das Jugendamt hat 2018 anhand meiner Lohnscheine den Unterhalt berechnet den ich auch zahle, diese Berechnung wurde auch beurkundet.
Nun fordert das Jugendamt meine Einkommensbelege von meinem Auslandsverwendungszuschlag (AVZ)
Ich wüsste gerne warum jetzt nach über 1 Jahr diese Einmalzahlungen gefordert werden und aus welchen Interesse?
Das Kind war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboren und wir waren noch zusammen.
Und wie gesagt alle nötigen Lohnscheine zur Berechnung wurden übermittelt.
Meine Frage ist nun, kann das JG Geld nachfordern obwohl es sich um einen Zuschlag handelte der nur in diesem Zeitraum monatlich gezahlt wurde und für die Berechnung eigentlich uninteressant wären?
Auch wenn es darum ging das ich meiner EX Freundin Unterhalt zahlen müsste weil sie die Betreuung der Kinder verlängert hat?
Danke im Vorraus
2 Antworten
Komisch, eine Anrechnung käme doch allenfalls für November 2017 infrage.
Ausserdem darf der AVZ nur bedingt angerechnet werden.
Unterhalt würde ja rückwirkend ab 11/17 bezahlt...Jetzt wollen die aber die Zuschläge einsehen... warum auch immer
Machs einfacher:
Gib denen die verlangten Unterlagen und warte ab.
Falls es dann einen Bescheid gibt, welcher Dich zu einer höheren Zahlung verpflichten sollte, dann legst du ggfs. Widerspruch ein, es wird gerichtsmassig und wird auf Rechtmässigkeit geprüft.
- ist es rechtmässig, dann ist es eben so und das Jugendamt hat recht
- ist es nicht rechtmässig, dann hat das Jugendamt Pech gehabt, aber Du für die Zukunft rechtliche Sicherheit.
Warum sollte es aber höher werden?
Das war ja nur für den besagten Zeitraum... und in dem war ich nicht unterhaltspflichtig.... aber danke