Muß ich meiner Tochter (20) Unterhalt Zahlen?
Ich hoffe man kann mir hier helfen. Meine 20 jährige Tochter befindet sich in einer Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau. Sie lebt mit ihren Verlobten, der Berufstätig ist zusammen in einer Wohnung. Sie hatt mich nun aufgefordert Unterhalt zu Zahlen. Muß ich Zahlen? Ich muß noch dazu sagen das meine Tochter mit mir eine Mündliche Vereinbarung hatte, das ich kein weiteren Unterhalt mehr zahlen muß da ich trotz dem ich berufstätig bin, finanziel sehr schlecht aufgestellt bin. Leider will meine tochter aber nun von dieser Vereinbarung nichts mehr wissen.
Hoffentlich kann man mir hier schnel einen rat geben, denn ich habe nun bereits Eine Aufforderung zur Zahlung von ihrem Anwalt erhalten.
Danke schon mal im Vorraus
2 Antworten
einst mündliche Vereinbarung ...... ja da tritt schnell eine A m n e s i e auf !
Hier ein wertvoller Artikel für dich.
Auszug aus dem "Hotel Mama" : Wann volljährige Kinder Anspruch auf eine eigene Bleibe haben und was Eltern und Staat dazu beisteuern müssen :
http://www.sueddeutsche.de/karriere/unterhalt-von-eltern-und-staat-mit-raus-aus-dem-haus-1.557722
Gr. K.
Ist sie noch in der Erstausbildung? Eltern sind verpflichtet bis zum Ende der Erstausbildung Unterstützung zu bieten. Wenn diese Ausbildung noch darunter fällt, dann hat sie Recht.
Eine mündliche Aussage, wird letztlich nicht helfen, weil es Aussage gegen Aussage steht und sie ein Anrecht auf Unterstützung hat. Diese Unterstützung muss allerdings in einem sinnvollem Rahmen liegen. Man kann ja nicht mehr geben als man hat, bzw so viel dass man danach selber nicht mehr davon leben könnte.