Hallo...

Der Vater der gemeinsamen Tochter hat nach 13 Jahren seinen festen Arbeitsvertrag gekündigt. Er hat im Anschluss auch gleich einen neue Arbeitsstelle angetreten, allerdings mit geringerer Entlohnung. Darf er jetzt den Unterhalt nach unten anpassen, oder muss er weiterhin den bisherigen Betrag zahlen?

Vielen Dank