Darf das Jugendamt die Halbwaisenrente einbehalten, wenn es zwar die Vormundschaft hat, aber keinen Unterhalt für das Kind bezahlt?
Ihr Lieben,
vor 8 Monaten zogen meine Stieftochter und deren jüngere Schwester bei uns ein, nachdem die leibliche Mutter verunglückte und kurz darauf verstarb.
Die Mutter hatte für beide Mädchen das alleinige Sorgerecht.
Für die jüngere der beiden wurde ein Pflegeverhältnis eingerichtet. Dass ihre Halbwaisenrente einbehalten, ist selbstverständlich, da das Jugendamt in diesem Fall auch für den Unterhalt aufkommt.
Für den Unterhalt der älteren der Beiden, also die leibliche Tochter meines Mannes, für die er noch nie das Sorgerecht hatte, kommen wir jedoch alleine auf, mal abgesehen vom normalen Kindergeld. Ihre Halbwaisenrente wird jedoch auch vom Jugendamt einbehalten und angeblich angespart. Der Führerschein o.ä. solle davon bezahlt werden können, auch vor dem 18. Geburtstag. Ist das Rechtens? Dient die Halbwaisenrente nicht der Sicherung des Unterhalts? Und wie kann es sein dass in dem Fall die Ältere einige Tausend Euro zum 18. bekommt, die Jüngere jedoch nicht, da dieses Geld dem Jugendamt zusteht?
Gibt es ähnliche Erfahrungen, Tipps, oder sogar juristische Grundlagen die ihr mir mitteilen könnt?
Herzlichen Dank schonmal!
2 Antworten
Ihre Halbwaisenrente wird jedoch auch vom Jugendamt einbehalten und angeblich angespart.
nicht rechtens ....... da Halbwaisenrente als Unterhalt(sersatz) seitens des verstorbenen Elternteile zu werten ist.
Für Dein "Stiefkind" / jedoch das leibliche Kind Deines (Ehe-)Mannes, welches nach dem Tod der Mutter bei Euch einzog - für das dannn logischerweise keine Pflegschaft besteht, steht diesem Kind auch seine HWR zu - welches dann seitens der Rentenversicherung an den Vater - als Teil des Unterhaltes auszuzahlen ist.
Anders für das Pflegekind - das Halbgeschwister ( mütterlicherseits ) Deines Stiefkindes, da kann das JA Kindergeld + Halbwaisenrente auf das Pflegschaftsgeld ausrechnen.
Warum hat der Kindsvater denn nicht das alleinige Sorgerecht? Das kann er doch beantragen. Und dann hat das JA nichts mehr zu melden. Und es muss auch die bereits angesparte HWR an ihn auszahlen, meine ich.
Danke vielmals für die Antwort! Genau auf diesem Stand bin ich eigentlich auch. Darf ich fragen woher Sie das Wissen haben? Arbeiten Sie zufällig in einem der entsprechenden Bereiche?