Darf das Jugendamt die Halbwaisenrente einbehalten, wenn es zwar die Vormundschaft hat, aber keinen Unterhalt für das Kind bezahlt?

2 Antworten

Ihre Halbwaisenrente wird jedoch auch vom Jugendamt einbehalten und angeblich angespart.

nicht rechtens ....... da Halbwaisenrente als Unterhalt(sersatz) seitens des verstorbenen Elternteile zu werten ist.

Für Dein "Stiefkind" / jedoch das leibliche Kind Deines (Ehe-)Mannes, welches nach dem Tod der Mutter bei Euch einzog - für das dannn logischerweise keine Pflegschaft besteht, steht diesem Kind auch seine HWR zu - welches dann seitens der Rentenversicherung an den Vater - als Teil des Unterhaltes auszuzahlen ist.

Anders für das Pflegekind - das Halbgeschwister ( mütterlicherseits ) Deines Stiefkindes, da kann das JA Kindergeld + Halbwaisenrente auf das Pflegschaftsgeld ausrechnen.


Vyoro 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 20:26

Danke vielmals für die Antwort! Genau auf diesem Stand bin ich eigentlich auch. Darf ich fragen woher Sie das Wissen haben? Arbeiten Sie zufällig in einem der entsprechenden Bereiche?

wilees  27.04.2022, 21:09
@Vyoro

Ich an Stelle des Kindsvaters würde die Rentenversicherung auffordern, die Rente für das leibliche Kind - welches nachweislich in Eurem Haushalt lebt - und für das er auch das Sorgerecht incl. des Aufenthaltsrechtes haben sollte - direkt an ihn auszuzahlen.

Warum hat der Kindsvater denn nicht das alleinige Sorgerecht? Das kann er doch beantragen. Und dann hat das JA nichts mehr zu melden. Und es muss auch die bereits angesparte HWR an ihn auszahlen, meine ich.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjT_q3F7rT3AhXE_qQKHQAwAAAQFnoECD0QAQ&url=https%3A%2F%2Fdejure.org%2Fgesetze%2FBGB%2F1680.html&usg=AOvVaw01urNkrTIaFBGmhKVPfD9d


Vyoro 
Beitragsersteller
 27.04.2022, 21:22

Das Vormundschaftsverfahren läuft, verzögert sich jedoch.