Was passiert mit dem Unterhaltstitel im Fall einer Lüge?
Hallo an alle !
Ich habe eine vielleicht etwas komplizierte frage aber hoffe den noch jemand kennt sich damit aus. Folgender fall: Eine freundin von mir, war mit einem US Soldaten verheiratet, aus dieser ehe gehen 2 kinder hervor, heirat war in deutschland, scheidung durch ein US Gericht kurz nach der trennung in 2010
Mutter ist mit den Kindern in Deutschland geblieben, Vater ging zurueck in die USA. Mutter hat beim Deutschen gericht einen Unterhaltstitel gegen den Vater erwirkt und behauptet das er nie etwas bezahlt hat. Sie bekam Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Nach 6 jahren hat das Jugendamt den Vater in USA angeschrieben um rueckwirkend den Unterhalt zu bekommen. Vater hat bezahlt aber Mutter hat es nicht angegeben.
Mutter hat behauptet das sie nur getrennt sind, also nicht gesagt das die Scheidung durch die USA ging, und hat auch ueber die Summe an erhaltenen Unterhalt gelogen.
Meine Fragen : Bleibt der Unterhaltstitle so wie er ist noch rechtskraeftig oder muss mutter eine neue beanstreben? Welche Strafe erwartet der Deutschen mutter weil sie gelogen hat ? Kann der Vater irgenwas machen von der USA aus ?
Bevor dumme fragen auftauchen : Nein es geht hier wirklich um eine sau doofe freundin von mir. Ich selbst bin nicht damit einverstanden was sei gemacht hat. Ich waere froh wenn mein ex bezahlen wuerde oder ueberhaupt kontakt zu unsere kinder haette
2 Antworten
Mutter hat beim Deutschen gericht einen Unterhaltstitel gegen den Vater erwirkt und behauptet das er nie etwas bezahlt hat.
An sich schwer nachzuvollziehen: Es gibt keine Geheimprozesse. Der Vater als beklagte Partei hat in dem Verfahren Gelegenheit gehabt, sich zu verteidigen. Wieso ist das nicht geschehen? Da müßte man die Gerichtsakte sehen um das nachvollziehen zu können.
Bleibt der Unterhaltstitle so wie er ist noch rechtskraeftig oder muss mutter eine neue beanstreben?
Das schließt nahtlos an das Vorgenannte an. Wenn man nicht weiß was passiert ist, kann man auch nicht sagen, was passieren muß.
Die mögliche Strafe für Betrug ergibt sich aus § 263 StGB:
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Der Vater kann sich die Anschrift der für den Wohnort der Mutter örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft ergooglen und dort eine schriftliche Strafanzeige einreichen.
Für mich unverständlich ist aber, wieso das Jugendamt dort nicht tätig geworden ist. Oder hat der Vater das etwa nicht dementsprechend informiert. Wenn nein, wieso denn nicht. Auch das wäre rätselhaft.
Damit die Scheidung in Deutschland rechtskräftig wird muß die Scheidung auch in Deutschland anerkannt werden, also hier dafür ein Antrag gestellt werden. Daran sollte der Vater selbst ein Interesse haben.
Spätestens wenn das Jugendamt versuchen wird versucht wird den Titel umzusetzen fliegt die Mauschelei der Mutter auf.
Danke fuer deine Antworten
"Der Vater als beklagte Partei hat in dem Verfahren Gelegenheit gehabt, sich zu verteidigen. Wieso ist das nicht geschehen? "
Deutsches Gericht hat die Schreiben nur an die ehmalige Deutsche Adresse geschickt, Vater war schon in USA als die Mutter mit dem Unterhaltsvorschuss anfing.
"Damit die Scheidung in Deutschland rechtskräftig wird muß die Scheidung auch in Deutschland anerkannt werden, also hier dafür ein Antrag gestellt werden"
Scheidungsurteil wurde dem Deutschen Gericht mitgeteilt, aber Gericht in Bad Kissingen wollte es nicht anerkennen mit der begruendung das es in den USA verhandelt wurde, darauf hin hat die freundin von mir es einfach weiter laufen lassen, mit der begruending das Sie dann mehr Ehegatten-Unterhalt bekommt ( keine ahnung ob das wahr ist)