neue Kindergrundsicherung - wird die auf den Unterhalt angerechnet?

3 Antworten

Bisher haben sich die Ampel-Koalitionäre m.W. lediglich darauf geeinigt, dass so etwas kommen soll. Ich wüsste nicht, dass es dazu überhaupt bereits konkretere Vorgaben oder gar einen Gesetzesentwurf gibt - daher denke ich, Du bist zu früh dran mit Deiner Frage.


23567 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 19:39

Ja mag sein, dass es noch keinen Gesetzentwurf gibt aber was macht das für einen Unterschied? Wird doch schätz ich ziemlich sicher darauf hinauslaufen. Bloss keinen Cent zuviel für Kinder, Jugendliche, Azubis oder irgendeine Form der Bildung.

Eifelia  25.10.2021, 19:59
@23567

Der Unterschied ist, dass niemand Deine Frage beantworten kann. Spekulieren können natürlich alle. Ich war nur nicht davon ausgegangen, dass Du Spekulationen hören willst, sondern ich dachte, Du willst eine belastbare Antwort. Hab ich halt falsch verstanden 🤷‍♂️

23567 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 20:05
@Eifelia

Ja hast du, ich wollte natürlich Spekulationen hören...

Vielleicht weiß da einfach schon jemand mehr als ich, deshalb fragte ich, muss man natürlich erstmal drauf kommen...

Eifelia  25.10.2021, 21:00
@23567

Und ich habe versucht, Dir zu erklären, dass niemand genaueres wissen KANN. Muss man natürlich verstehend lesen...

Natürlich wird der zu leistende Kindesunterhalt auf eine solche "Kindergrundsicherung" angerechnet werden - viel mehr als bisher wird den Kindern auch dann nicht zur Verfügung stehen - letztendlich ändert sich nur der Namen für die staatliche Leistung.

Bei ausbildungsvergütungen kann es sein, dass den Auszubildenden - oder jugendlichen "Nebenjobbern" ein höherer Freibetrag gewährt wird.

Speziell wäre dies auch jungen Menschen welche Leistungen /Förderung nach § 35 ff SGB VIII zu wünschen


23567 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 19:41

"..letztendlich ändert sich nur der Namen für die staatliche Leistung..."

Wozu redet man dann überhaupt in Koa-verhandlungen über 290,- mehr für Azubis ?? Was soll der Schwachsinn immer, das ist doch wieder bloss Bauernfängerei und Augenwischerei?! Ich könnt kot*en bei dieser sch.. Politik, immer das selbe ! Der Scholz will sich doch bloss damit profilieren, schon Beschi** noch bevor seine Zeit beginnt !

23567 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 19:48
@wilees

Ja trotzdem, ohne Pandemie hätte man das vielleicht noch verstehen können obwohl - ne auch dann nicht, weil - für anderen Mist ist ja genug Geld da. Aber jetzt mit Corona und der Inflation, da braucht es einfach mehr Geld, überall, erst recht bei den Ärmsten! Dazu zähle ich nicht nur Arbeitslose, sondern auch Rentner, Auszubildende, Alleinerziehende etc. Aber hauptsache, wir haben soviel Geld ins Ausland geschmissen (und noch zusätzlich Millionen Menschen aufgenommen), dass die Mittelmeerländer fast mit knapp 57 in Rente gehen können aber wir am besten noch bis 70 arbeiten sollen. Sind wir Sklaven oder was?! Alles Verbrecher!

wilees  25.10.2021, 19:49
@23567
Sind wir Sklaven oder was?! Alles Verbrecher!

Indiskutables Dumpfgeschwurbel

23567 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 19:50
@wilees

Mir mit Verlaub Wurst, wie du das findest. Meine Meinung.

23567 
Beitragsersteller
 25.10.2021, 19:38

Danke.

Wird der Unterhalt auf Kindergrundsicherung angerechnet oder- die Frage wie immer- die Kindergrundsicherung auf den Unterhalt? Man weiß irgendwie nie, welche Leistungen Vorrang haben und was auf was angerechnet wird bzw. welches Geld dann weniger wird, wo ist das denn mal geregelt? Ich hab in den letzten Jahren schon mit x Stellen zu tun gehabt und überall stell ich die gleiche Frage und kriege immer dieselbe unzureichende Antwort: sie wissen es selber nicht, die Behörden. Kann doch nicht sein!

Es gibt ja bereits eine Form der Grundsicherung welche Kinder erhalten, deren Lebensunterhalt nicht von den Eltern sichergestellt werden kann. Das wird das gleiche System, ggfs. sogar damit gleiche Behörde. Ich denke die Beträge werden in diesem Zusammenhang nach oben korrigiert.

Ich persönlich finde es übrigens falsch, man sollte das Geld lieber in kostenlose Verpflegung, kostenlose Vereine und Nachhilfe stecken als den Eltern dieses Geld zu überweisen.

Damit erübrigt sich auch deine Frage, zuerst sind immer die Eltern, heranzuziehen erst wenn die das nicht leisten können, greift der Staat ein. Das ist schon jetzt so und kann dir von jeder zuständigen Stelle beantwortet werden, seien es jetzt Jobcenter, Grundsicherung, Jugendämter, Arbeitsämter oder Ämter für Ausbildungsförderung. Nur die Herangehensweise unterscheidet sich.