Wird der Verdienst des Unterhaltsempfängers bei Kindesunterhalt angerechnet?
Unterhaltsempfänger ('Ex- Lebensgefährte) verlangt Unterhalt für gemeinsame Tochter (13Jahre).
Er verdient das 2-3fache mehr als der Unterhaltspflichtige.
Wie errechnet sich der Kindesunterhalt wenn der Unterhaltsempfänger das 2-3fache mehr verdient als der Unterhalspflichtige?
Werden Schulden beider angerechnet: Beispiel: der Unterhaltsempfänger hat mehr Schulden als der Unterhaltspflichtige?
2 Antworten
Der Unterhalt für ein in einem anderen Haushalt lebendes Kind, bemisst sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. "Düsseldorfer Tabelle."
Hallo,
der Kindesunterhalt ist immer ein Anspruch des Kindes, nicht der Mutter/dem Vater. Deshalb kann man den Kindesunterhalt nicht aus irgendwelchen Gründen kürzen oder verweigern, die nur mit der Mutter bzw.dem Vater (je nachdem bei wem das Kind lebt) zu tun haben.