selbstverschuldeter geringerer verdienst durch jobwechsel bei kindesunterhalt
Hallo...
Der Vater der gemeinsamen Tochter hat nach 13 Jahren seinen festen Arbeitsvertrag gekündigt. Er hat im Anschluss auch gleich einen neue Arbeitsstelle angetreten, allerdings mit geringerer Entlohnung. Darf er jetzt den Unterhalt nach unten anpassen, oder muss er weiterhin den bisherigen Betrag zahlen?
Vielen Dank
4 Antworten
Die Frage ist wielange muss er den selben Unterhalt zahlen ( also wie lange er den höheren unterhalt zahlen muss) das wird ja nicht Jahre so gehen irgendwann kann er den neuen Titel einklagen oder ? Wann kann er das?
Hallo. Danke für die bisherigen Antworten.
Ja der Unterhalt ist Kindesunterhalt.
Wir haben den mal nebenbei beim Anwalt ( ging hauptsächlich um befristeten nachehelichen Aufstockungsunterhalt) mit ausrechnen lassen ( 2008)
Das heißt ja schon, dass er festgelegt ist, oder?
Hab allerdings nur diesen Schriftwechsel der Anwälte über die Höhe des Kindesunterhaltes. Kein Urteil des Familiengerichtes.
Ich bin mittlerweile wieder Selbstversorger, nicht abhängig von Ämtern.
Habe mal gehört, dass selbstverschuldete Lohneinbußen durch eigeninitiativen Jobwechsel irrelevant sind?Sprich die verminderte >>Leistungsfähigkeit muss unverschuldet einhergehen, um den Unterhalt zu kürzen? Im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Vater weiterhin den gleichen Unterhalt zahlen soll? Auch wenn er niedrigere Einkünfte hat?
Sprechen wir hier von dem Unterhalt für die Tochter oder für den ehemaligen Ehepartner (also dich?)
Ich schätze mal für die Tochter, weil du sie erwähnst... In diesem Fall gibt es keine gesetzliche Richtlinie die immer bindend ist. Normalerweise entscheidet sich das nach der Düsseldorfer Tabelle. Aber wie gesagt, die ist nicht bindend. Wenn das Gericht sich damals danach gerichtet hat, dann ist die Unterhaltszahlung auch weiterhin in der Höhe zu zahlen. Ich würde sagen, solange der Vater nicht ein neues Urteil erwirken kann muss er den selben Betrag weiter zahlen. Eine Ausnahme ist wenn er durch die Zahlungen selbst unter das Existenzminimum rutschen würde. Diese Ausnahme gilt mindestens für die Unterstützung des Ehegatten, bei Kindern bin ich mir nicht ganz sicher aber ich glaube, dass dies immer gültig ist.
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