Ihr Lieben,
vor 8 Monaten zogen meine Stieftochter und deren jüngere Schwester bei uns ein, nachdem die leibliche Mutter verunglückte und kurz darauf verstarb.
Die Mutter hatte für beide Mädchen das alleinige Sorgerecht.
Für die jüngere der beiden wurde ein Pflegeverhältnis eingerichtet. Dass ihre Halbwaisenrente einbehalten, ist selbstverständlich, da das Jugendamt in diesem Fall auch für den Unterhalt aufkommt.
Für den Unterhalt der älteren der Beiden, also die leibliche Tochter meines Mannes, für die er noch nie das Sorgerecht hatte, kommen wir jedoch alleine auf, mal abgesehen vom normalen Kindergeld. Ihre Halbwaisenrente wird jedoch auch vom Jugendamt einbehalten und angeblich angespart. Der Führerschein o.ä. solle davon bezahlt werden können, auch vor dem 18. Geburtstag. Ist das Rechtens? Dient die Halbwaisenrente nicht der Sicherung des Unterhalts? Und wie kann es sein dass in dem Fall die Ältere einige Tausend Euro zum 18. bekommt, die Jüngere jedoch nicht, da dieses Geld dem Jugendamt zusteht?
Gibt es ähnliche Erfahrungen, Tipps, oder sogar juristische Grundlagen die ihr mir mitteilen könnt?
Herzlichen Dank schonmal!