Erlischt im Grundbuch eingetragener Nießbrauch bei Zwangsversteigerung?
Wenn ein Nießbrauch an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen ist, bleibt er dann bei einer Zwangsversteigerung bestehen oder erlischt er?
1 Antwort
Es bleibt bestehen, es wird sozusagen mit ersteigert. aber nur wenn es rangbesser ist als das Recht des Gläubigers, der die Zwangsversteigerung betreibt.
Ist es rangschlechter entfält es mit dem Zuschlag udn an seine Stele tritt eine Rente aus dem Verkaufserlös.