Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und einem Beleihungswert einer Immobilie ?
Bekommt man nicht den Verkehrswert als Beleihungswert ? Oder ist der Beleihungswert höher als der Verkehrswert ?
2 Antworten
Der Verkehrswert ist nichts anderes als der Marktwert, der "ermittelte" Beleihungswert ist der zum Zwecke der Beleihung ermittelte Wert, der "festgesetzte" Beleihungswert ist der bei der Beleihung angenommene Wert ( in Kürze ). Wenn man es genau definiert haben will, dann wird der Verkehrswert "... durch den Preis bestimmt, der im Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.” Der Beleihungswert ist der Wert, von dem mit hoher Sicherheit erwartet werden kann, dass er über einen langen, in die Zukunft gerichteten Zeitraum im normalen Geschäftsverkehr realisiert werden kann. Daraus folgt: Verkehrswert nicht gleich Beleihungswert, ferner VW > BW .
Deb ausführlichen und guten Antworten von lagoplaya und VWSV58 möchte ich noch hinzufügen, dass ich auch mal einen Fall hatte, ei dem der Beleihungswert größer als der Verkehrswert war. Der Verkehrswert war dort über das Sachwert Verfahren ermittelt, die Kredit gebende Bank hat sich aber an (hohen) Mieteinnahmen der letzten 5 Jahre orientiert, außerdem an der Solvenz des Kunden. Also scheint nicht prinzipiell zu gelten VW<BW. Werbung durch Support gelöscht