Wie wird der Wert eines Nießbrauchs bei Zwangsversteigerungen ermittelt und wie wird vorgegangen ?
Kann mir bitte jemand erklären, wie dies bei einer ZV funktioniert ? Es geht um ein MFH, bei dem für eine Wohnung ein Nießbrauch eingetragen wurde und das ganze MFH soll jetzt versteigert werden . Wie wird dann der Wert des MFH ermittelt ? Muss der Nießbraucher nach der ZV ausziehen oder muss der Erwerber ihn wohnenlassen ?
2 Antworten
Die Frage hatte wir heute früh schon.
Wenn der Nießbrauch an Rangerster stelle steht, belibt er drin.
Wenn er nachringig ist, wird er abgefunden.
Da geht es dann um den Jahresmietwert. Sgaen wir übliche Vergleichsmiete 500,- mtl. mal 12 sind 6.000,- euro mal einem Verfielfältiger, der vom Alter abhängt. Dafür gibt es leibrententabellen, die hat jeder Anwalt und Notar.
Mit der summe als einmalzahlung, oder eben mit dem Mietwert monatlich, wird es abgefunden, aber eben meistens in eine Kaptalabfindung umgerechnet.
Ganz so stimmt das nicht. Wenn der Nießbrauch als Alterssicherung eingetragen wurde, kann auf Antrag zum Beispiel altes Badisches Recht angewendet werden. In diesem Fall wird die Zwangsversteigerung "zweigleisig" durchgeführt, d.h. es wird sowohl auf die Immobilie mit als auch ohne Fortbestehen des Nießbrauchrechts geboten. Ein Zuschlag kann jedoch vom Gläubiger abgelehnt werden, wenn das Gebot mit eingetragenem Nießbrauch niedriger ausfällt, als ein anderes abgegebenes Gebot ohne den Eintrag des Nießbrauchs.