Aldi Süd Überstunden auszahlen Werkstudent / stud. Aushilfe?

Hallo liebe Community (und hoffentlich [ehem.] KollegInnen).
Ich arbeite seit einigen Monaten bei Aldi als Verkäufer als Werkstudent. Habe einen Festvertrag bei 940 € pro Monat bei 15 Std./Woche (also 60 pro Monat).

Da ich aber konstant 10-20 Std. pro Monat mehr leiste, diese aber nur auf mein Stundenkonto verbucht werden, bin ich etwas ratlos, da bei VT-Abschluss mir erklärt wurde, dass die Mehrstunden bis zu 80/Monat (weil Werkstudent) ausgezahlt werden würden und es sich um den Grundfaktor erhöht (also 940 € : 60 Std. x die beliebige Stundenzahl).

Jetzt habe ich auch bei anderen hier gelesen, dass auf Überstunden viele Steuern bezahlt werden würden? Das würde erstens überhaupt kein Sinn ergeben und sich für mich als komplett nachteilig erweisen, da ich doch bis 80 pro Monat so arbeiten darf und 192 Std./Monat in der Vorlesungsfreien Zeit.

Dies würde sich für mich komplett nachteilig erweisen, wenn ich auf alle Stunden, die ich über mein Grundgehalt erhalte, mehr Abzüge als 9,35 % - 15 % (lediglich Lohnsteuer+Kirchensteuer) hätte.

Hat hier wer Erfahrungen gemacht, weil er selbst als Verkäufer Teilzeit (mit Studienbescheinigung) bei Aldi arbeitet(e)?

Würde hier um Erfahrung bitten, da ich angst habe, jetzt in der Vorlesungsfreien Zeit nicht ansatzweise soviel Netto herauszubekommen, wie ich es in anderen Jobs kannte (trotz niedrigeren Stundenlohn).
LG

Steuern, Werkstudent, Auszahlung, Überstunden
Es geht um die Auszahlung& Schuldhaftentlassung des Ex Mannes , es gibt bereits Notar Tetmin, kann er parallel verkaufen & die Barauszahlung erzwingen?

Mein Ex Mann hat erhebliche Schulden sowohl bei der UV Kasse in köln & dem jobcenter in Mayen Die UV Kasse hat vor 14 Tagen Auszahlungs Verbot erteilt & der Pfändungs & Überweisungs Beschluss folgen, sowie der Titel über die Summe von 20K, Beim Jobcenter sind es knapp 12K . Außerdem gibt es Haftbefehl wegen nicht geleisteten Zahlung ans Gericht/Strafzahlung, Schmerzensgeld an mich & die Prozess & Anwaltskosten wegen versuchten Todschlags an meiner Person & nicht erscheinen zur EV wegen dieser Kosten

Wir besitzen gemeinsam eine Immobilie jeweils zum 1/2 Anteil welche er auch immer als seine Sicherheit nimmt & alle Zahlungen seiner Schulden hinauszögert mit der Aussage das er eine Auszahlung seiner Haushälfte von mir erwartet!

Das ich ihm den 1/2 Anteil unserer gemeinsamen Immobilie abkaufen möchte ist richtig, allerdings stimmt er die letzten 3 Jahre nicht zu & verlangt immer wieder andere Summen. Ich bleibe gleich mit meinem Angebot von 100K & habe zur Beweisführung meines Angebotes auch extra ein Gutachten machen lassen. Mein Ex hat zu Trennungszeiten immer wieder nur abgelehnt & mit der ZwangsTeilungsversteigerung gedroht welche zum Glück erst nach Scheidung möglich ist aber durch Zwangsscheidung im März 2019 stellte er dann den Antrag. Ich habe die Zwangsversteigerung abwenden können bis 12/2020

Nun nimmt mein Ex doch die 100K & hat mir auch eine juristische Vereinbarung welche die Bank wollte unterschrieben .

ich zahle ihm 100K, wenn er im Gegenzug aus dem Grundbuch ausgetragen wird, zusätzlich wird er aus der Schuldhaft fürs Haus entlassen, allerdings werden vor Auszahlung der Summe die noch offenen Schulden in Mayen ca 12K & die Schulden bei Gericht (vers Todschlag) & 1K anteilige Notarkosten abgezogen, verbleiben laut juristischen Vereinbarung ca85.500€ !

Er besteht auf Barzahlung & droht sonst an jemand anderen zu verkaufen! Mein Problem ist das die Schulden der UV Kasse nach der Vereinbarung vom Amtsgericht verschickt wurden & somit nicht in dieser Vereinbarung sind! Er denkt diese deshalb nicht bezahlen zu müssen! Da es Zahlungsverbot von der Stadt aufgrund dessen gibt, er aber trotzdem diese 20K von seinen restl ca 85500€ abziehen lassen muss, aber ich glaube das er deshalb dann den Notar ohne Verkauf an mich verlassen würde!

Die Notarin hat bereits eine Vorauszahlung von 2K von mir

b) kann er mich zur Barauszahlung zwingen ? Denn das ist auch eine Auflage von ihm

c) da wir in Verhandlungen sind , gibt es kein verbot parallel zu verkaufen?

d) §1365 darin steht das der Mitbesitzer nicht über den gemeinsame Besitz im ganzen verfügen darf, wenn es das einzige Vermögen darstellt! Bedeutet das im umkehrschluss über den eigenen Anteil darf ohne! Zustimmung vom Miteigentümer verfügt werden?Außerdem wenn diese Immobilie das einzige gemeinsame Vermögen darstellt er es nicht zur Versteigerung bringen dürfte, bedeutet das die Zwangsversteigerung unzulässig war?

Ich musste kürzen,erläutere gerne mehr & freue mich über jeden guten Tipp

Auszahlung
Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

anspruch, scheidung, unfall, Unfallversicherung, Auszahlung
Wie kann man ein Haus innerhalb der Familie fair überschreiben?

Hallo ich suche hier allgemein nach einer Fairen Lösung für alle Parteien,

Zu dem Fall:

Vater besitzt 50% eines Eigenheims (Wert ca. 400k ist aber noch mit 50k belastet) er hat zwei Kinder die zu jeweils 25 % im Grundbuch eingetragen sind.

Vater will jetzt in eine kleine Mietwohnung ziehen und die 50 % an beide Kinder übergeben als Gegenleistung wünscht er sich eine Rente von beiden Kindern (oder auch nur von einem). Vater wäre aber auch mit einer anderen Einigung einverstanden (z.B. Sofortauszahlung der 50%...)

Kind 1 + Lebenspartner möchte gerne das komplett Haus kaufen also incl. der 25 % des Kindes 2.

Kind 2 ist damit einverstanden, ist aber noch Student und möchte deshalb erst in ein paar Jahren eine eigene Wohnung kaufen, schon alleine deshalb weil man zurzeit in der Großstadt keine guten Wohnungen findet und einen viel zu hohen Preis dafür bezahlt. Wegen der aktuellen Kauflagen in einer Großstadt würde Kind 2 zum jetzigen Zeitpunkt aber bei einem Verkauf vermutlich einen höheren Preis erzielen als wenn er es an Kind 1 verkauft. Zudem möchte Kind 2 eigentlich bei der aktuellen Zinssituation keine große Summe auf dem Konto haben.

Kind 2 wird keine Wohnung für sich kaufen können, da nicht klar ist an welchem Ort es bleibt. Kauft Kind 2 eine Mietwohnung muss es die Mieteinahmen versteuern und die Mietwohnung evt. auch wieder in ein paar Jahren verkaufen um dann das Kapital für ein Eigenheim zu verwenden, dann fallen also zweimal Kosten für Grunderwerbsteuer etc. an.

Nun zu den Fragen:

Welche Summe setzt man an auf die man sich einigt die Kind 1 an Kind 2 ausbezahlen sollte (inc. oder exklusive der Rente)? Gibt es eine Möglichkeit dass also z.B. 200k für Kind 2 irgendwo so geparkt werden, dass dieses es erst in ein paar Jahren verwenden kann ohne dadurch einen Verlust zu haben?

Was gibt es allgemein für faire Lösungen für Kind 1 und Kind 2?

Was müssen Kind 1 und Kind 2 unbediengt beachten?

Ein Kauf des 50 % Anteils von Kind 2 in ein paar Jahren kommt für Kind 1, Lebenspartner und Vater nicht in Frage.

Also noch einmal kurz zusammengefasst.

Vater will jetzt das Haus übergeben und wünscht sich jetzt eine Rente, Kind 1 möchte jetzt auf Grund der Kreditlage das Haus komplett Kaufen (zu einen fairen Preis, wie setzt man den an?). Kind 2 kann erst in ein paar Jahren etwas mit dem Kapital anfangen.

Die Familienverhältnisse sind alle unter einander sehr gut, deshalb wird nach einer guten Lösung für alle gesucht.

Danke

Rente, Erbe, schenkung, Auszahlung
Ergo Rentenversicherung bitte um hilfe

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage bezüglich einer Rentenversicherung die am 1.12.2004 abgeschlossen wurde. Und zwar habe ich eine finanzielle Notlage, wie so viele und habe keinerlei Rücklagen. Daher habe ich mich entschieden die Versicherung, trotz Steuerabgabgaben in Höhe von 25%+solizuschlag und kirchensteuer in kauf zu nehmen. Da ich fast überall gelesen habe, dass etwa 30% des Versicherungswertes verloren geht beim kündigen, kann ich mich damit eigentlich abfinden. Meine Versicherung hat einen Wert von 8045,37 EURO. Nun habe ich vor paar Tagen die Antwort von Ergo erhalten, dass meine steuerpflichtigen Erträge 1760 Euro Betragen. Wenn ich das richtig verstehe, bin ich zu 100% steuerpflichtig, da ich ja vor Ablauf der 12 Jahre kündige. Ist das wirklich deren Ernst, dass die mir nach 11 Jahren 1760-Steuern auszahlen wollen? Oder verstehe ich da was falsch? Ist das rechtens?

Rentenversicherung nach RPR(04) 1. Leistung bei Tod 2014 9000 Euro 2. Wert 8045 Euro

seit einem Jahr ist die Versicherung stillgelegt, daher aktuell beitragsfrei und daraus ergibt sich eine garantierte Kapitalabfindung 2025 von 9500 Euro bzw unverbindliche von knappen 12000.

Wie schon erwähnt waren mir Verluste bewusst und ich hätte sogar 50% in Kauf genommen, da mir 4000 Euro jetzt verdammt gut tun würden. Aber mit 1750 Euro hat mich die Ergo doch schockiert. Kann mir das einer erläutern?

Grüße

Rentenversicherung, Kündigung, Auszahlung, Verlust
Verzicht auf Eigentum und Grundbuchaustrag

Vor 7 Jahren habe ich mich von meinem damaligen Partner getrennt. Wir hatten ein Haus je zur Hälfte gekauft und stehen so auch immer noch im Grundbuch und teilweise in der Finanzierung. Die neue Partnerin ist sofort dort eingezogen, aber die Eigentumsverhältnisse wurden nie geklärt, obwohl ich auf eine Auszahlung verzichtet habe, die ich ja doch nie bekommen hätte. Verkauf kam für ihn nicht mehr in Frage, nachdem sich die Neue sehr wohl dort gefühlt hat. Ich habe versucht aus den Verträgen zu kommen, aber er hat sich sturr gestellt, wohl auch,weil er wusste die Bonität nicht allein zu bekommen. 2013 ist die Zinsbindung abgelaufen, die Beiden verheiratet und erst da wollte er die Möglichkeit nutzen umzuschulden. Ich sollte eine schriftliche Verzichtserklärung abgegeben und er meinte alles andere, wie Umschuldung bei der Bank und Grundbuchaustragung würden kein Problem sein und ich müsse nicht mal zum Notar. Es ist aber immer noch nichts passiert, er mahnte nur, dass ich ja immer noch im Grundbuch wäre. Nachdem ich auf alles verzichte und auch mein Eigenkapital nicht wieder sehe, bin ich nicht bereit die Kosten für die Austragung zu übernehmen. Wie kann ich mich absichern das Richtige zu tun? Gehe ich nun zum Notar und lösche die Eintragung und stelle meinem EX die Kosten in Rechnung? Habe ich Nachteile, wenn es zur Schenkungssteuere kommt? Ich möchte so gern einen Schlussstrich ziehen. Danke für eine Info im Voraus!

kosten, Auszahlung, Verzicht

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