Hallo,
wir haben einen Werkvertrag mit einem Bauunternehmen abgeschlossen. Die Zahlungsvereinbarungen liegen laut Vertrag dem VOB/B zugrunde. Im Vertrag stehen folgende Zahlungsbedingungen: 10% nach Baugenehmigung 30% 4 Wochen vor Hausaufstellung 20% nach Auftragung Außenputz danach sind immer 5% Schritte nach Sanitär, Elektro usw.
Meine Frage bezieht sich auf die 30% vor Hausaufstellung. In einer anderen Frage hier im Forum habe ich schon geschildert, dass die Bank auf Basis dieses Vertrags uns ein Darlehen gewährt hat. Die erste Auszahlung ist bereits getätigt. Jetzt sagt die Bank, diese zweite Bezahlung der 30% werden trotz des genehmigten Darlehens nicht beglichen, da diese Vereinbarung nichtig ist. Das Bauunternehmen besteht aber auf diesen Vertrag, er wurde ja von beiden Seiten bereits im Juli unterzeichnet. Wer hat Recht? Darf die Bank das Geld einbehalten? Also bzgl. der Bauleistung: der Bau läuft termingerecht, kommende Woche wird der Keller geliefert, am 5.11. das Haus, alles wie vereinbart. Nochmals Danke für die Antworten!