Auszahlung der Mietkaution?
Wer hat Anspruch auf die Mietkaution bei Auszug aus der Wohnung? Derjenige, der der eingetragene Mieter ist, oder derjenige, der die Kaution geleistet hat (aber kein Mieter ist)?
2 Antworten
Der Vermieter wird diese an seinen VERTRAGSPARTNER, seinem MIETER, auszahlen, was rechtens ist. Man spricht vom Außenverhältnis!
Im Innenverhältnis könnte dann wiederum der "Dritte" einen Anspruch auf Auszahlung gegen den Mieter haben, was aber den Vermieter NICHT interessiert und auch nicht zu interessieren hat.
Natürlich nur der Mieter! Wenn ein Dritter die Kaution bezahlt hat, so entspricht das einem Privatvertrag zwischen Mieter und dem Dritten; das interessiert den Vermieter aber nicht.
Vielen Dank, das war auch meine Vermutung, aber nun habe ich Gewissheit. Danke nochmals für die schnelle Antwort.