Nur zur Verrechnung Vermerk durchstreichen- ist der Scheck dann noch gültig?
Habe einen Scheck gekriegt, der Austeller sagte, wenn man nur zur Verrechnung durchstreicht, ist es bei seiner Bank ein Barscheck, so daß ich das Geld gleich mitnehmen kann. Ich hoffe das stimmt-oder ist der Scheck nun gar ungültig und ich bin dem Aussteller auf den Leim gegangen?
1 Antwort
dazu gefunden:
Ob ein Scheck auch aus anderen Gründen abzulehnen ist, lässt das Kommunalkassenrecht unbeantwortet. Aus dem Scheckrecht können sich weitere Gründe geben, einen Scheck abzulehnen. Es wird empfohlen, die folgenden Schecks nicht anzunehmen:
oder mit seinem Blankoindossament versehen hat RektaschecksSchecks, in denen der Vermerk „Nur zur Verrechnung“ mit einem Zusatz versehen ist, beispielsweise „Nur zur Verrechnung mit der Firma Schmid“, auch wenn dieser Zusatz gestrichen istSchecks, in denen die Worte „oder Überbringer“ gestrichen
http://www.erwin-ruff.de/scheck.html
das ist ebenfalls wichtig: w w w.thema-finanzen.de/topic-75.html