Nur zur Verrechnung Vermerk durchstreichen- ist der Scheck dann noch gültig?

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Ob ein Scheck auch aus anderen Gründen abzulehnen ist, lässt das Kommunalkassenrecht unbeantwortet. Aus dem Scheckrecht können sich weitere Gründe geben, einen Scheck abzulehnen. Es wird empfohlen, die folgenden Schecks nicht anzunehmen:

oder mit seinem Blankoindossament versehen hat RektaschecksSchecks, in denen der Vermerk „Nur zur Verrechnung“ mit einem Zusatz versehen ist, beispielsweise „Nur zur Verrechnung mit der Firma Schmid“, auch wenn dieser Zusatz gestrichen istSchecks, in denen die Worte „oder Überbringer“ gestrichen

http://www.erwin-ruff.de/scheck.html

das ist ebenfalls wichtig: w w w.thema-finanzen.de/topic-75.html