Auszahlung des Ex-Partners?
Mein Ex-Partner und ich stehen beide im Grundbuch. Wir waren nicht verheiratet. Seit 2 Jahren hat er eine Wohnung, ich bin im Haus geblieben. Der Kredit ist abgezahlt und nun möchte er ausgezahlt werden.
Welches Geld steht ihm zu? Ich habe gehört, dass Häuser abgeschrieben werden. Dieses Haus wurde in den 50er Jahren gebaut. Laut Abschreibungstabelle wäre die Immobilie dann 0 wert. Steht ihm der Marktwert zu oder nur der Bodenrichtwert des Grundstücks?
6 Antworten
Rudi
Du hast uns nicht verraten, ob es sich vielleicht um ein in Leichtbauweise erstelltes, über 70 Jahre altes, wirtschaftlich unbrauchbares, längst abrissreifes Haus handelt, das zudem noch im Außenbereich liegt. Bejahendenfalls kannst du den Wert wie folgt selbst ermitteln:
Bodenwert laut aktueller Auskunft der Richtwertstelle,
abzüglich Abrisskosten gem. verbindl. Kostenvoranschlag des Abrissunternehmers,
abzüglich Entsorgungskosten gem. verbindl. Kostenvoranschlag.
Vielleicht ist das Ergebnis negativ - und der Expartner hat für die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils an dich noch einige zehntausend Euro zu zahlen.
Ich habe gehört, dass Häuser abgeschrieben werden. Laut Abschreibungstabelle wäre die Immobilie dann 0 wert.
Schmunzel und dann dürftest Du "die Millionenvilla" unentgeltlich behalten. Na das wäre doch dann das Geschäft Deines Lebens.
Er hat Anspruch auf 50% des gutachterlich festgestellten Zeitwertes, soweit ihr zu gleichen Teilen im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid. Zu berücksichtigen ist dann noch, wer welches Eigenkapital eingebracht hat.
Wenn ihr noch zusammen wärt und das Haus verkaufen würdet, dann stünde jedem von Euch der halbe Kaufpreis zu - das dürfte doch verständlich sein. Eine Wertsteigerung des Hauses würde Euch dann eben beiden zugutekommen.
Daran ändert sich durch die Trennung natürlich nichts: 'Auszahlen' heißt nichts anderes, als dass Du Ihm seine Haushälfte abkaufst, das muss auch über einen Notar abgewickelt werden.
Du musst ihm seine Hälfte abkaufen.
Da ihr es anscheinend verschlafen habt, beim Kauf eine Regelung zu treffen, für den Fall, dass Ihr Euch mal trennt, ist es nun ein Punkt wo ihr Euch einigen müsst.
Der Witz dabei, man kann den anderen nicht verklagen. Bei Ehelauten hätte es die "SCheidungsfolgesachen" gegeben, wo es einen Ausgleich mit anderen Vermögensgegenständen/Versorgungsausgleich usw. gegeben hätte.
Hier gibt es einfach zwei Eigentümer einer Immobilie an der jeder das Eigentum an einer ideellen Hälfte hat.
Könnt ihr Euch nicht einigen, wird die "Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung" betrieben.
Dieses Forum (ich bin glaube ich seit 13 Jahren dabei) ist voll von Fragen von Leuten, die eine Heiratsurkunde, oder klare Vereinbarungen für eine Partnerschaft für unnötigen Papierkram hielten und dadurch später weit mehr Papierkram haben.
Na Deine Logik kann man, muss man aber nicht verstehen!
Verkaufst Du mir bitte das Haus, BITTE!
Du bekommst auch gute und ehrliche NULL Euro von mir!
Ist ja abgeschrieben! 😜😁😎
Träumer!!!
Er bekommt die Hälfte vom dem, was es aktuell tatsächlich Wert ist.
Ihr einigt euch oder ihr müsst teuer ein Wertgutachten erstellen lassen.