Kann der Begünstigte einer Sterbegeldversicherung das Geld vom Bestatter zurückverlangen?

3 Antworten

Hallo,

dieses Problem unterliegt letztlich einem moralischem Aspekt.

Denn rein rechtlich sieht es lt.Recherche folgendermaßen aus:

ist im Vertrag ein Begünstigter eingetragen, bekommt diese Person (hier Lebensgefährtin) im Todesfall des Versicherungsnehmers auch die Versicherungsleistung ausbezahlt.

Die Erben des Verstorbenen bleiben betr. Versicherungsleistung außen vor. Die Geldleistung aus der Sterbegeldversicherung zählt auch nicht zum Nachlass des Verstorbenen.

Allerdings zählt die Auszahlungssumme bei der Lebensgefährtin als Schenkung und wird bei ihr besteuert. Das Finanzamt wird in diesem Fall von der Versicherung informiert.

Die Lebensgefährtin kann sich an den Begräbniskosten beteiligen, muss es aber nicht. Eine vernünftige Lösung kann jetzt nur mit Fingerspitzengefühl und gegenseitige Toleranz erreicht werden.

https://www.sterbegeldversicherungen.org/wer-bekommt-die-sterbegeldversicherung-ausgezahlt-962.html


NDM2505 
Beitragsersteller
 26.09.2018, 16:14

Danke, da werden wir wohl Pech haben. Die Beziehung zwischen der Lebensgefährtin und den Erben ist sehr angespannt. Da hilft kein Fingerspitzengefühl mehr.

Gaenseliesel  26.09.2018, 16:36
@NDM2505

hatte ich unterschwellig so schon im Kopf, wollte es dennoch der Vollständigkeit wegen gesagt haben.

Ja ist schon ärgerlich, Zerwürfnisse dieser Art gibt es leider all zu oft in diesem Zusammenhang.

Diese Person so schnell es geht abhaken ! Gruß !

Hallo !

Die Sterbegeldversicherung ist vorrangig dafür da Hinterbliebene zu Entlasten. Das Geld ist beim Bestatter definitiv richtig. Zurückfordern wäre Unsinn und geht auch nicht. Das aus einer Sterbegeldversicherung diese Kosten getilgt werden ist absolut Okay.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Happy416  24.08.2020, 14:00

Das wäre dann die Bestattungsvorsorgeversicherung, dort wird ein Bestattungsinstitut als Begünstigte eingetragen.bei einer Sterbegeldversicherung erhält wie bei einer LV der eingetragene Begünstigte die VS.

Die Sterbegeldversicherung ist nichts anderes als eine Lebensversicherung mit einer besonderen Bezeichnung. Wenn man so will ist jede Risikoversicherung eine Sterbegeldversicherung.

Die Bestattungskosten sind von dem Erben, hilfsweise von dem zu gesetzlichen Unterhalt Verpflichteten zu bezahlen. An dem werden die Bestattungskosten hier wohl hängen bleiben.

Der für mich unklare Punkt ist aber, weshalb die Versicherungssumme hier nicht an die Begünstige, sondern an die Erben ausgezahlt wurde. Irgendwas wird uns hier verschwiegen.


NDM2505 
Beitragsersteller
 26.09.2018, 16:13

Danke. Das Geld wurde nicht an die Erben ausgezahlt, sondern der Bestatter hat direkt mit der Versicherung abgerechnet.