Es geht um die Auszahlung& Schuldhaftentlassung des Ex Mannes , es gibt bereits Notar Tetmin, kann er parallel verkaufen & die Barauszahlung erzwingen?
Mein Ex Mann hat erhebliche Schulden sowohl bei der UV Kasse in köln & dem jobcenter in Mayen Die UV Kasse hat vor 14 Tagen Auszahlungs Verbot erteilt & der Pfändungs & Überweisungs Beschluss folgen, sowie der Titel über die Summe von 20K, Beim Jobcenter sind es knapp 12K . Außerdem gibt es Haftbefehl wegen nicht geleisteten Zahlung ans Gericht/Strafzahlung, Schmerzensgeld an mich & die Prozess & Anwaltskosten wegen versuchten Todschlags an meiner Person & nicht erscheinen zur EV wegen dieser Kosten
Wir besitzen gemeinsam eine Immobilie jeweils zum 1/2 Anteil welche er auch immer als seine Sicherheit nimmt & alle Zahlungen seiner Schulden hinauszögert mit der Aussage das er eine Auszahlung seiner Haushälfte von mir erwartet!
Das ich ihm den 1/2 Anteil unserer gemeinsamen Immobilie abkaufen möchte ist richtig, allerdings stimmt er die letzten 3 Jahre nicht zu & verlangt immer wieder andere Summen. Ich bleibe gleich mit meinem Angebot von 100K & habe zur Beweisführung meines Angebotes auch extra ein Gutachten machen lassen. Mein Ex hat zu Trennungszeiten immer wieder nur abgelehnt & mit der ZwangsTeilungsversteigerung gedroht welche zum Glück erst nach Scheidung möglich ist aber durch Zwangsscheidung im März 2019 stellte er dann den Antrag. Ich habe die Zwangsversteigerung abwenden können bis 12/2020
Nun nimmt mein Ex doch die 100K & hat mir auch eine juristische Vereinbarung welche die Bank wollte unterschrieben .
ich zahle ihm 100K, wenn er im Gegenzug aus dem Grundbuch ausgetragen wird, zusätzlich wird er aus der Schuldhaft fürs Haus entlassen, allerdings werden vor Auszahlung der Summe die noch offenen Schulden in Mayen ca 12K & die Schulden bei Gericht (vers Todschlag) & 1K anteilige Notarkosten abgezogen, verbleiben laut juristischen Vereinbarung ca85.500€ !
Er besteht auf Barzahlung & droht sonst an jemand anderen zu verkaufen! Mein Problem ist das die Schulden der UV Kasse nach der Vereinbarung vom Amtsgericht verschickt wurden & somit nicht in dieser Vereinbarung sind! Er denkt diese deshalb nicht bezahlen zu müssen! Da es Zahlungsverbot von der Stadt aufgrund dessen gibt, er aber trotzdem diese 20K von seinen restl ca 85500€ abziehen lassen muss, aber ich glaube das er deshalb dann den Notar ohne Verkauf an mich verlassen würde!
Die Notarin hat bereits eine Vorauszahlung von 2K von mir
b) kann er mich zur Barauszahlung zwingen ? Denn das ist auch eine Auflage von ihm
c) da wir in Verhandlungen sind , gibt es kein verbot parallel zu verkaufen?
d) §1365 darin steht das der Mitbesitzer nicht über den gemeinsame Besitz im ganzen verfügen darf, wenn es das einzige Vermögen darstellt! Bedeutet das im umkehrschluss über den eigenen Anteil darf ohne! Zustimmung vom Miteigentümer verfügt werden?Außerdem wenn diese Immobilie das einzige gemeinsame Vermögen darstellt er es nicht zur Versteigerung bringen dürfte, bedeutet das die Zwangsversteigerung unzulässig war?
Ich musste kürzen,erläutere gerne mehr & freue mich über jeden guten Tipp