Weswegen gibts einen Auszahlungsstop bei einer Steuerrückerstattung?
Hallo, ich habe schulden aus den Jahren 2010/11 . Im Dezember 2015 habe ich geheiratet. Mein Mann geht voll arbeiten ich bin zuhause und war seit 3 Jahren nicht mehr arbeiten also kein Einkommen. Nun hat mein Mann im Februar 2016 die Steuererklärung abgegeben. Vor 2 Wochen bekamen wir einen Bescheid und wir bekommen eine vierstellige Summe zurückerstattet. Der Bescheid ist " teilweise vorläufig" steht zumindest oben drüber. Es steht dort auch das der Betrag auf das Konto meines Mannes überwiesen wird.
Auf nachfragen beim Finanzamt wurde uns heute gesagt das eine Auszahlungssperre vermerkt ist nachdem wir dort anriefen um zu fragen wann mit dem Geldeingang zu rechnen sei.
Nun meine Frage was gibt es für Gründe für einen auszahlungsstopp? Hat das etwas mit meinen schulden zu tun die vor der Ehe entstanden sind? Es sind keine Steuerschulden sondern Strom und Telefonschulden. Ich selber habe ja in den letzten Jahren nicht gearbeitet ( wir haben 3 kleine Kinder) also auch keine steuern gezahlt. Können die meinen Mann dafür belangen? LG
2 Antworten
Ja es liegen Vollstreckungstitel vor. Es mag schon richtig sein dass wir gesamtgläubiger sind. Aber wir sind ja keine gesamtschuldner da die schulden ja nur meine Person betreffen und das auch Jahre zurückliegt sprich es sind voreheliche schulden. Der Erstattungsbetrag steht uns beiden zu jedoch habe ich aufgrund dessen dass ich zuhause bin ja keine steuern gezahlt. Alles was reinkam kam ja von meinem Mann. Lg
Im Hellsehen sind wir nicht so gut seitdem die Glaskugel des Forums geklaut wurde. Man kann nur Vermutungen anstellen.
Darum mal als Gegenfragen: Wieso meinst Du denn, daß die Auszahlungssperre etwas mit Deinen Schulden zu tun hat? Gab es entsprechende Äußerungen vonseiten des FA? Liegen überhaupt vollstreckbare Titel gegen Dich vor? Hat einer der Gläubiger in der Vergangenheit schon Vollstreckungen versucht?
Hinsichtlich der Steuererstattung sind Dein Mann und Du Gesamtgläubiger. Es könnte also durchaus vollstreckt werden.