Unverheiratetes Paar kauft Elternhaus zum Vorteilspreis, welche Auswirkung nach Trennung bei der Auszahlung?

2 Antworten

Beide stehen zu 50:50 im Grundbuch.

Ergo gehört es Euch ( wie von Euch gewünscht und beim Notar unterschrieben ) gemäß Grundbuch zu gleichen Anteilen.

Somit sind an die Partnerin bzw. den Partner nach Abzug der verbleibenden Verbindlichkeiten 50 % auszuzahlen.

Hier kommt das Eherecht mit seinen speziellen Regelungen nicht zur Anwendung. Anspruch kann sich nur aus den allgemeinen Vorschriften ergeben.

Die Zahlenangaben sind leider so missverständlich dargestellt, dass man nicht beurteilen kann, ob überhaupt eine teilweise Schenkung vorgelegen hat. Waren die 142.000,-- Euro denn nun der Barkaufpreis zuzüglich Darlehensübernahme oder aber, der tatsächliche Gesamtkaufpreis inklusive Darlehensübernahme?

Wenn wirklich eine teilweise Schenkung stattgefunden hat, dann könnten Zahlungsansprüche allenfalls den Eltern der Partnerin zustehen, nicht aber dieser selber. Insofern ist die Berechnung des Anwalts falsch.


Nipe79 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 06:07

Hallo!

Vielen Dank für ihre Antwort.

Die 142.000 Euro waren der Gesamtkaufpreis inklusive Darlehensüberbahme.

onnEVier245  28.07.2021, 08:27
@Nipe79

Dann war der Kaufpreis doch 142.000+Darlehen - wo soll denn hier eine Schenkung sein?