Verzicht auf Eigentum und Grundbuchaustrag
Vor 7 Jahren habe ich mich von meinem damaligen Partner getrennt. Wir hatten ein Haus je zur Hälfte gekauft und stehen so auch immer noch im Grundbuch und teilweise in der Finanzierung. Die neue Partnerin ist sofort dort eingezogen, aber die Eigentumsverhältnisse wurden nie geklärt, obwohl ich auf eine Auszahlung verzichtet habe, die ich ja doch nie bekommen hätte. Verkauf kam für ihn nicht mehr in Frage, nachdem sich die Neue sehr wohl dort gefühlt hat. Ich habe versucht aus den Verträgen zu kommen, aber er hat sich sturr gestellt, wohl auch,weil er wusste die Bonität nicht allein zu bekommen. 2013 ist die Zinsbindung abgelaufen, die Beiden verheiratet und erst da wollte er die Möglichkeit nutzen umzuschulden. Ich sollte eine schriftliche Verzichtserklärung abgegeben und er meinte alles andere, wie Umschuldung bei der Bank und Grundbuchaustragung würden kein Problem sein und ich müsse nicht mal zum Notar. Es ist aber immer noch nichts passiert, er mahnte nur, dass ich ja immer noch im Grundbuch wäre. Nachdem ich auf alles verzichte und auch mein Eigenkapital nicht wieder sehe, bin ich nicht bereit die Kosten für die Austragung zu übernehmen. Wie kann ich mich absichern das Richtige zu tun? Gehe ich nun zum Notar und lösche die Eintragung und stelle meinem EX die Kosten in Rechnung? Habe ich Nachteile, wenn es zur Schenkungssteuere kommt? Ich möchte so gern einen Schlussstrich ziehen. Danke für eine Info im Voraus!
2 Antworten
Wie denn, eine Haushälfte schenken und noch die Kosten tragen?
Ganz einfach, wenn der was will, dann soll er einen Notartermin machen und:
ein Angebot machen das Eigenjkapital zu bezahlen
den Zugewinn in der Zwischenzeit auszugleichen.
Komm nun der Einwand, der kann nicht zahlen?
Auch kein Problem. Der will das eventuell mal verkaufen, oder vererben.
Also, Du gibst deinen Eigentumsanteil auf, aber dafür wird zu Deinen Gunsten eine Grundschuld über Dein Eigenkapital und den bisherigen Wertzuwachs eingetragen.
Wenn das haus dann in einigen Jahren verkauft wird, kannst Du Dein Geld noch immer aus dem Kaufpreis bekommen.
Also Du selbst zahlst überhaupt nichts (Wenn Du meinem Rat folgen magst).
Ob Schenkungssteuer anfällt hängt von Wert un belastung ab.
Ggf. auch GrdESt.
Perfekte Antwort ! Ich würde dem Ex was husten. Er hat ein großes Interesse das Eigenheim zu behalten. Also Auszahlung !
na ja, es steht schon das Interesse im Raum mit der alten Sache endgültig abzuschließen.
Aber die Sache hat eben auch eine steuerliche Komponente. Da ist Beratung notwendig.
Mindestens das Eigenkapital muss sich die fragerin zurück holen.
Deine Angabene zu den Zahlen sind von den Begriffen etwas unklar.
wenn ich es richtig verstehe, war der Kaufpreis 50.000,-. was unklar ist, wurden 96.000,- Euro aufgenommen? scheint so zu sein, wenn es noch 90.000,- sind.
OK.
Aber wieviel war das Eigenkapital. möglichst aufgeteilt zwischen Dir und ihm.
Also, wieviel in Geld hast Du gelegt?
wieviel Geld hat er gelegt.
dazu denn 96.000,- Kredit.
Ohne diese Angaben kann man keine steuerlichen Folgen berechnen.
Du meinst sicher nicht ernsthaft das was Du da schreibst, nämlich die Aufgabe des Eigentums:
http://dejure.org/gesetze/BGB/928.html
Was Du meinst, ist die Übertragung Deines Miteigentumsanteils auf den ehemaligen Partner. Das geht nicht ohne Notar und darüber, wer dessen Kosten trägt muß man sich einigen. Im Normalfall ist das der Erwerber.
Ob Schenkungsteuer anfällt hängt davon ab, welches Nettovermögen übertragen wird. Ab 20000 Euro ist der Beschenkte in diesem Falle in der Steuerpflicht.
habe mal eben etwas Kopfrechnen gemacht:
Annahme:
gekauft für 200.000,- und ihr hattet jede 20.000,- Eigenkapitla.
Nun ist das Haus 250.000,- Wert und die Restschuld ist 140.000,-..
Du überträgst den Anteil völlig ohne Gegenleistung:
125.000,- Wert den Du überträgst. 70.000,- Belastung auf Deiner Hälfte.
ist eine schenkung von 55.000,-. Freibetrag 20.000,-, steuerpflichtig 35.000,- * 30 % Steuer = 10.500,-
Du Überträgst für 125.000,- gegen Übernahme der Schulden. dann zahlt er auf die 70.000,- 6 % GrdESt = 4.200,- und der Rest könnte immer noch eine schenkung sein.