Muss meine Schwester mich auszahlen?

1 Antwort

Ob Du Dich nun benachteiligt fühlst oder nicht ist irrelevant. Deine Eltern haben Deiner Schwester zu Lebzeiten eines ihrer Häuser mietfrei - gegen Erstattung der Nebenkosten zur Verfügung gestellt - Ende der Geschichte. Daraus kannst Du keine Ansprüche ableiten.

Ansonsten ..... was ! wurde Euch denn jetzt überschrieben .... das Grundstück mit der Garage?

Wer ist denn gemäß Grundbuch Eigentümer der 2 Häuser?


Andre82 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 15:57

Gemäß Grundbuch ist mein Vater Eigentümer der beiden Häuser und diese 2 Häuser sowie das Grundstück auf der die Garage steht wurde mir und meiner Schwester zu gleichen Teilen überschrieben

Snooopy155  28.05.2020, 16:15
@Andre82

Warum werden die Fakten immer erst genannt, wenn es Antworten gibt und diese nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen?

Da ihr beide gleichberechtigte Besitzer dieses Grundstückes seid gibt es keine Auszahlung, sondern Ihr müßt solche Entscheidungen gemeinsam treffen. Das ist Deiner Schwester offenbar nicht bewußt. Aber es gibt keine Auszahlungspflicht, sie kann sich Deine Zustimmung höchhstens durch eine Zahlung erkaufen. Diese Zahlung sollte allerdings auch vertraglich festgehalten werden, wenn es einmal zu einer Auflösung dieser Eigentümergemeinschaft kommt.

wilees  28.05.2020, 20:47
@Andre82
und diese 2 Häuser sowie das Grundstück auf der die Garage steht wurde mir und meiner Schwester zu gleichen Teilen überschrieben

nach einer notariell beglaubigten Schenkung / Übereignung steht Dein Vater nicht mehr im Grundbuch .

Andre82 
Beitragsersteller
 28.05.2020, 21:38
@wilees

Tut mir leid hab mich da vertan, meine Schwester und ich sind beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen