Muss meine Schwester mich auszahlen?
Folgende Situation: meine Eltern haben 2 Häuser (nebeneinander stehend) und ein Grundstück auf der die Garage steht, welche letztes Jahr durch den Notar zu gleichen Teilen an uns überschrieben wurde. Der angebliche Wert des Grundbesitzes würde 75.000 Euro betragen. Meine Eltern wohnen beide noch in ihrem Haus (sie haben auf ihr Wohnrecht verzichtet), in dem anderen wohnt meine Schwester seit 15 Jahren mietfrei( Unkosten v. 150 Euro hat sie ohne Mietvertrag an meinen Vater gezahlt). Ich selbst wohne woanders in Miete. Meine Schwester möchte das Haus in dem sie wohnt in naher Zukunft renovieren. Zudem hat sie sich ohne mein Wissen auf dem andern Grundstück( auf dem die Garage steht) eine Terrasse gebaut. Ich fühle mich im Nachteil. Muss meine Schwester mir meinen Anteil ausbezahlen? Welche Rechte habe ich? Ich möchte meine Eltern trotz Verzicht auf ihr Wohnrecht nicht aus ihrem eigenen Haus werfen. Meine Eltern möchten, dass ich ihre Haus in dem sie leben, nach dessen Ableben bekomme. Ich möchte aber nicht in dieses Haus ziehen, sondern habe vor es zu verkaufen. Würde Dies so ohne Probleme funktionieren oder brauche ich die Zustimmung meiner Schwester? Was wenn sie heute ja sagt und es sich nach Ableben meiner Eltern anders überlegt.
1 Antwort
Ob Du Dich nun benachteiligt fühlst oder nicht ist irrelevant. Deine Eltern haben Deiner Schwester zu Lebzeiten eines ihrer Häuser mietfrei - gegen Erstattung der Nebenkosten zur Verfügung gestellt - Ende der Geschichte. Daraus kannst Du keine Ansprüche ableiten.
Ansonsten ..... was ! wurde Euch denn jetzt überschrieben .... das Grundstück mit der Garage?
Wer ist denn gemäß Grundbuch Eigentümer der 2 Häuser?
Warum werden die Fakten immer erst genannt, wenn es Antworten gibt und diese nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen?
Da ihr beide gleichberechtigte Besitzer dieses Grundstückes seid gibt es keine Auszahlung, sondern Ihr müßt solche Entscheidungen gemeinsam treffen. Das ist Deiner Schwester offenbar nicht bewußt. Aber es gibt keine Auszahlungspflicht, sie kann sich Deine Zustimmung höchhstens durch eine Zahlung erkaufen. Diese Zahlung sollte allerdings auch vertraglich festgehalten werden, wenn es einmal zu einer Auflösung dieser Eigentümergemeinschaft kommt.
Gemäß Grundbuch ist mein Vater Eigentümer der beiden Häuser und diese 2 Häuser sowie das Grundstück auf der die Garage steht wurde mir und meiner Schwester zu gleichen Teilen überschrieben