Muss meine Schwester mich auszahlen?

1 Antwort

Ob Du Dich nun benachteiligt fühlst oder nicht ist irrelevant. Deine Eltern haben Deiner Schwester zu Lebzeiten eines ihrer Häuser mietfrei - gegen Erstattung der Nebenkosten zur Verfügung gestellt - Ende der Geschichte. Daraus kannst Du keine Ansprüche ableiten.

Ansonsten ..... was ! wurde Euch denn jetzt überschrieben .... das Grundstück mit der Garage?

Wer ist denn gemäß Grundbuch Eigentümer der 2 Häuser?