Habe ich einen Anspruch auf eine Barauszahlung bei Gutscheinen?
Es gibt ja diese Gutscheine für z.B: Müller oder DM. Wenn ich da nur einen Teil des Gutscheins verbrauche, kann ich dann verlangen, den Rest in Bar ausgezahlt zu bekommen? Oder können die Firmen einfach den Restbetrag auf dem Gutschein lassen, so dass ich wiederkommen muss und den restlichen Betrag auch noch einkaufen muss?
2 Antworten
Einen Anspruch hast du nicht. Restbeträge werden oft, aber nicht immer und nur solange sie nicht allzu groß sind, ausgezahlt. Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich etwas zu kaufen, so dass der Gutschein weg ist und das dann am nächsten Tag umzutauschen...
Mit Gutscheinen soll dem Händler ein entsprechender Warenumsatz ermöglicht werden. Deshalb ist schon zu verstehen, dass eine Barauszahlung des Guthabens ausgeschlossen wird und zwar vertraglich. Die entsprechenden Bedingungen stehen entweder schon auf dem Gutschein oder sind im Laden ausgehängt. Achte mal darauf!