Auszahlung steuerlich absetzbar?
Meine Frau hat die notariell festgelegte Summe zur Auszahlung an meine Geschwister für die Übertragung meines Elternhauses übernommen. Der Notar sagte, dass dies steuerlich absetzbar sei. Wo genau muss das angegeben werden ?
3 Antworten
Möglicherweise in der Schenkungssteuererklärung. Wenn Du ein Haus/ eine Wiese im Wert von 100.000 geschenkt bekommst, aber dafür eine Ausgleichszahlung von 50.000 an die Geschwister zahlen musst, kannst Du die Ausgleichszahlung vom Schenkungswert abziehen, wenn der Vertrag richtig abgefasst wurde. Dann kannst Du innerhalb der nächsten 10 Jahre noch 350.000 erbschaftssteuerfrei erhalten.
Dir wurden ja real auch nur 50.000 geschenkt, und nicht 100.000.
Wenn es sich bei dem Elternhaus um privat genutztes Haus handelt, das nicht gewerblich genutzt wird, ist in Deutschland eine steuerliche Verwertung ausgeschlossen.
Vertan - Du sprichst vom Elternhaus - jetzt ist es nur noch Grünfläche. Überlege Dir bitte vorher genau, welche Frage Du den Usern hier stellen willst.
Frag halt den Notar, wenn er das behauptet.
Dann sollte er auch gleich mal nach der Steuerart fragen, von der die Rede war. Ich kenne keinen Notar, der nicht in seinen Verträgen die Haftung für steuerrechtliche Fragen ausschließt.
Oh sorry jetzt habe ich mich vertan. Es handelte sich um die Übertragung einer Grünfläche. Ich habe die Fläche von meiner Mutter bekommen und meine Frau hat die Ausgleichszahlung getätigt.